Vorlage - MEI/2017/071
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Beschlussvorschlag:
Der Festlegung einer Ortsdurchfahrt im Zuge der B 214 hier. Station 880-0,035 bis Station 870-3,460 wird zugestimmt.
Zuvor sind baulich zwingend notwendige Unterhaltungsarbeiten an den Nebenanlagen wie Rad-/Fußweg sowie den Grünflächen (hier: Herstellung einer funktionierenden Straßenentwässerung seitens des Landes Niedersachsens) auszuführen.
Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus Wolfenbüttel hat einen Antrag an den Landkreis Gifhorn - als der zuständigen Behörde zur Festsetzung einer Ortsdurchfahrt (OD) - gerichtet, im Verlauf der Bundesstraße B 214 im Streckenabschnitt Ohof erstmalig eine Ortsdurchfahrt festzusetzen.
Nach Prüfung des Antrages durch den Landkreis Gifhorn konnte festgestellt werden, dass die Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs.1 Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfüllt sind. So liegt der betreffende Abschnitt der Bundesstraße innerhalb der geschlossenen Bebauung und dient gleichzeitig der Erschließung anliegender Grundstücke.
Die zukünftige Ortsdurchfahrt wird sich auf den Streckenabschnitt von Station 880-0,035 bis Station 870-3,460 erstrecken (siehe beigefügter Lageplan).
Gemäß dem Niedersächsischen Straßengesetz ist die Festlegung einer Ortsdurchfahrt im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde vorzunehmen.
Mit Definition /Festlegung einer Ortsdurchfahrt kommt zukünftig eine geteilte Bau- und Unterhaltungslast gemäß Ortsdurchfahrtsrichtlinie zur Anwendung. Das bedeutet, auf das Land Niedersachsen entfällt zukünftig nur die bauliche Unterhaltung der Fahrbahn. Alle Nebenanlagen hat die Gemeinde Meinersen zu unterhalten.
Soweit die Voraussetzungen zur Festlegung einer Ortsdurchfahrt bestehen, wird sich die Gemeinde Meinersen einem solchen Schritt nicht verwehren können.
Einen Vorteil hat die ganze Sache. Die sogenannte Bauverbotszone von 20 Metern entfällt innerhalb der Ortsdurchfahrt. Das bedeutet, dass es in Zukunft planungsrechtlich einfacher ist Zu- und Ausfahrten von privaten Grundstücken zu realisieren.
Nach einem gemeinsamen Ortstermin am 9. August 2017 wurde durch Herrn Schwägermann (Fachbereichsleiter Betrieb und Verkehr der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel) bestätigt, dass einer Fußgänger-Querungshilfe im südlichen Bereich der Einmündung zur Eltzer Straße an der Bundesstraße B 214 in Ohof, nichts im Wege steht.
Der Ablauf würde sich wie folgt gestalten: Die Landesbehörde beauftragt und bezahlt einen Vermesser. Die Planung müsste ein Ingenieurbüro für die Gemeinde Meinersen durchführen. (das könnte zusammen mit der Erschließung des Baugebietes „Hinter der Ohe II“ erfolgen). Die Kosten für die Planung müsste die Gemeinde Meinersen tragen. Anschließend erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung. Die Landesbehörde würde dann die Querungshilfe, einschl. Verbreiterung /Verschwenk der Fahrbahnen beauftragen und auch die Kosten für die Herstellung tragen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Aktuell gibt es keine finanziellen Aufwendungen. Zukünftig obliegt aber die Unterhaltung der Nebenanlagen der Gemeinde Meinersen. Die Unterhaltungskosten müssen aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden.
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ohof B 214 Luftbild OD-Grenzen (1571 KB) |