Vorlage - MUE/2016/039-02
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Beschlussvorschlag:
Ein Beschluss wird nach Beratung des Sachverhaltes in der Sitzung formuliert.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Müden (Aller) hat am 02.12.2016 den Antrag gestellt, eine Überprüfung und Darstellung der Kosten bei Aufhebung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung vorzunehmen.
Aktueller Stand – Steuerung der Einschaltzeiten
Derzeit sind alle Stromverteilerstationen mit sogenannten astronomischen Zeitschaltuhren ausgestattet. Das heißt, die früher gebräuchlichen und leicht manipulierbaren Dämmerungsschalter gibt es nicht mehr. Diese Zeitschaltuhren haben den ganzjährigen lichttechnischen Verlauf (sich tägliche verändernde Sonnenauf- und untergangszeiten) programmtechnisch erfasst. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, die festgelegte Programmierung durch die Eingabe von Korrekturwerten individuell zu verändern und anzupassen.
Für die Zeit zwischen 01:00 Uhr und 04:00 Uhr ist eine komplette Abschaltung der Beleuchtung vorgesehen.
Darstellung der Energiekosten (siehe beigefügte Übersicht)
Im Gegensatz zu der Gemeinde Meinersen ist die Beleuchtung in der Gemeinde Müden (Aller) nicht komplett auf LED-Technik umgerüstet worden.
Aufgrund stetig steigender Preise haben sich die Energiekosten für den Betrieb der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Müden (Aller) von 2012 zu 2016 um 43 Prozent erhöht.
In dieser Zeit ist es der Gemeinde Meinersen gelungen, durch Einsatz energieeffizienterer LED-Leuchten 26 Prozent Energiekosten zu sparen. Hier ist ergänzend zu erwähnen, dass in der Gemeinde Meinersen die Nachtabschaltung der Beleuchtung bereits aufgehoben wurde.
Bei einer Aufhebung der Nachtabschaltung der Beleuchtung würde die Beleuchtung 1095 h pro Jahr zusätzlich in Betrieb sein. Das heißt ca. 26 % von ca. 4277,5 h pro Jahr bei „Vollzeitbetrieb“.
Bezogen auf das Energieabrechnungsjahr 2016 würden ca. 8.585,11 € Mehrkosten an Energie entstehen, wenn die Nachtabschaltung aufgehoben wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Soweit die Aufhebung der Nachtabschaltung vollzogen wird, entstehen zusätzliche Auszahlungen im Ergebnishaushalt Kostenträger 5450000 von ca. 8.600,00 €.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag der CDU-Fraktion vom _02_12_2016 Straßenbeleuchtung (154 KB) | ||||
2 | Darstellung Energiekosten für Straßenbeleuchtung (38 KB) |
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