Vorlage - LEI/2011/031
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Beschlussvorschlag:
Für das Abrechnungsgebiet „Danziger Straße“ in Leiferde wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Leiferde – Straßenbaubeitragssatzung - eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung
- Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung
beschlossen.
Sachverhalt:
Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Danziger Straße“ ausgebaut werden, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen.
Die Straßenentwässerung stellt wie die Fahrbahn, die Gehwege, die Straßenbeleuchtung u.a. eine Teileinrichtung der öffentlichen Anlage „Straße“ dar.
Werden Erneuerungsmaßnahmen an diesen Teileinrichtungen – hier an der Straßenentwässerung – durchgeführt, hat dies eine Beitragsbeteiligung der Anlieger zur Folge.
Der Mischwasserkanal besitzt eine Dreifach-Funktion:
- Schmutzwasserbeseitigung
- Niederschlagsentwässerung der Grundstücke
- Straßenentwässerung.
Die Kosten der Baumaßnahmen und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 30.03.2010 dargelegt. Hierbei wurde den Anliegern eine gemeindliche Beteiligung an der Baumaßnahme in Höhe von 31.800,00 € genannt. Nach Eingang der Schlussrechnungen des Wasserverbandes Gifhorn liegt dieser Anteil nunmehr bei 28.149,70 €.
Bei der Anlage „Danziger Straße“ handelt es sich eindeutig um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich folgende Kostenverteilung:
Gemeinde | - | 25 v.H. |
Anlieger | - | 75 v.H. |
Danach beträgt der Anliegeranteil 21.112,28 €.
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Festsetzung der Straßenbaubeiträge entstehen voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von 21.112,28 €.
Bei einer Nutzungsdauer der Entwässerungsanlage von 75 Jahren werden die Beiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum berücksichtigt. Im Ergebnishaushalt ergibt sich daraus eine jährliche Abschreibung von 281,50 €.
Anlage/n:
Lageplan „Danziger Straße“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Danziger Straße (101 KB) |