Vorlage - LEI/2011/031  

Betreff: Erhebung eines Straßenbaubeitrages für die Anlage "Danziger Straße" in Leiferde
- Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-22 53 10/30
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
05.04.2011 
18. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Danziger Straße  

Beschlussvorschlag:

 

Für das Abrechnungsgebiet Danziger Straßein Leiferde wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Leiferde Straßenbaubeitragssatzung - eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

-          Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung

 

beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage Danziger Straßeausgebaut werden, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen.

 

Die Straßenentwässerung stellt wie die Fahrbahn, die Gehwege, die Straßenbeleuchtung u.a. eine Teileinrichtung der öffentlichen Anlage Straßedar.

 

Werden Erneuerungsmaßnahmen an diesen Teileinrichtungen hier an der Straßenentwässerung durchgeführt, hat dies eine Beitragsbeteiligung der Anlieger zur Folge.

 

Der Mischwasserkanal besitzt eine Dreifach-Funktion:

 

-          Schmutzwasserbeseitigung

-          Niederschlagsentwässerung der Grundstücke

-          Straßenentwässerung.

 

Die Kosten der Baumaßnahmen und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 30.03.2010 dargelegt. Hierbei wurde den Anliegern eine gemeindliche Beteiligung an der Baumaßnahme in Höhe von 31.800,00 genannt. Nach Eingang der Schlussrechnungen des Wasserverbandes Gifhorn liegt dieser Anteil nunmehr bei 28.149,70 .

 

 

Bei der Anlage Danziger Straßehandelt es sich eindeutig um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich folgende Kostenverteilung:

 

Gemeinde

-

25 v.H.

Anlieger

-

75 v.H.

 

Danach beträgt der Anliegeranteil 21.112,28 .

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Festsetzung der Straßenbaubeiträge entstehen voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von 21.112,28 .

 

Bei einer Nutzungsdauer der Entwässerungsanlage von 75 Jahren werden die Beiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum berücksichtigt. Im Ergebnishaushalt ergibt sich daraus eine jährliche Abschreibung von 281,50 .

 

 

 


Anlage/n:

 

 

Lageplan Danziger Straße

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Danziger Straße (101 KB)      
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