Vorlage - MUE/2017/085
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Beschlussvorschlag:
Ein Beschluss wird nach Beratung des Sachverhaltes in der Sitzung formuliert.
Sachverhalt:
Die Wegebaukommission hat in seiner Bereisung der Wirtschaftswege am 27.04.2017 angeregt, den vorhandenen und baulich schlechten asphaltierten Wirtschaftsweg in einem Teilabschnitt in Schotterbauweise zu überbauen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Entscheidung vom 22.06.2017 zum Ausdruck gebracht, dass der Wirtschaftsweg in Schotterbauweise beitragspflichtig ausgebaut werden sollte.
Aktueller Stand zu der Gewährung von EU-Fördermitteln
Nach Mitteilung des Zuwendungsgebers - Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig - werden derartige Projekte zukünftig nicht mehr gefördert.
Die im Jahre 2016 beantragten Maßnahmen konnten unter Ausschöpfung verfügbarer EU-Mittel bewilligt werden. Es werden keine Förderanträge mehr entgegen genommen.
Frage der Beitragsfähigkeit
Der Harsebruchweg ist derzeit ein in Asphaltbauweise befestigter Wirtschaftsweg.
Um eine Beitragsfähigkeit auszulösen, wäre im Zuge der Sanierung zwingend eine Wertverbesserung zu erzielen. Dass kann nicht durch eine Schotterbauweise (wenig resistenter Fahrbahnbelag) erreicht werden. Hier wäre zwingend die Herstellung in Asphalt- oder Pflasterbauweise vorzunehmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt.
Anlage/n:
Keine