Vorlage - HIL/2017/063  

Betreff: Straßenseitenbereich/Pflanzbeet Ortseingang Hillerse an der L320
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10-Poe.
Beratungsfolge:
Kultur-, Sport- und Sozialausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
21.08.2017 
4. Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
18.10.2017 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
Auszug_Liegenschaftskarte  

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.

 


Sachverhalt:

Bezüglich des Antrags der SPD-Fraktion Hillerse vom 10.12.2016 wurden Haushaltsmittel im Haushaltplan 2017 zur Herstellung eines Pflanzbeetes im Straßenseitenbereich Ortseingang Hillerse an der L320 eingestellt (Vorlage HIL/2016/035 sowie Vorlage HIL/2016/012-03, Beschluss vom 09.02.2017 des Gemeinderates Hillerse).

Der entsprechende Bereich befindet sich nicht im Eigentum der Gemeinde Hillerse. Eigentümer der Fläche ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).

Die Verwaltung hat Kontakt mit der NLStBV aufgenommen und die Zustimmung zur Bepflanzung hinterfragt. Mit E-Mail vom 10.08.2017 hat die NLStBV grundsätzlich Zustimmung signalisiert. Seitens der NLStBV wurde darauf hingewiesen, dass folgende Punkte zu beachten sind:

Für erforderliche Erdarbeiten sind Leitungsauskünfte bei den Versorgungsträgern einzuholen Alle Kosten, auch die spätere Unterhaltung, trägt die Gemeinde. Die NLStBV ist von Schadenersatzansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Pflanzung stehen, freizuhalten. Die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer auf der Landesstraße und des Geh- und Radweges darf zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Landesstraße erneuert, um- oder ausgebaut werden, ist ggf. die Pflanzung auf Kosten der Gemeinde zurückzubauen.

Es ist festzulegen, wie bezüglich der Herstellung des Pflanzbeetes weiter verfahren werden soll.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN


 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2017 bei Kostenträger/Kostenstelle 2810000, Sachkonto 4212001 zur Verfügung.

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug_Liegenschaftskarte (468 KB)      
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