Vorlage - LEI/2011/032
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Beschlussvorschlag:
Für das Abrechnungsgebiet „Mitauer Straße“ in Leiferde wird nach § 8 der Straßenbaubeitragssatzung eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung
- Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung
beschlossen.
Sachverhalt:
Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Mitauer Straße“ ausgebaut wurden, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen.
Der Wasserverband Gifhorn hat den Mischwasserkanal in der vorgenannten Straße mit einem sogenannten Inliner-Verfahren erneuert. Diese Baumaßnahme stellt beim Wasserverband Gifhorn eine Investitionsmaßnahme dar, die automatisch die Festsetzung eines Straßenbaubeitrages nach sich zieht.
Die Kosten der Baumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 30.03.2010 dargelegt.
In dieser Anliegerversammlung wurde den Grundstückseigentümern ein gemeindlicher Anteil an der Straßenentwässerung in Höhe von 13.500,00 € vorgetragen. Nach Eingang der Schlussrechnung des Wasserverbandes vom 21.12.2010 hat sich dieser Anteil um rund die Hälfte reduziert und beträgt nunmehr 6.932,80 €.
Bei der Anlage „Mitauer Straße“ handelt es sich eindeutig um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich danach folgende Kostenverteilung:
Gemeinde | - | 25 v.H. |
Anlieger | - | 75 v.H. |
Danach beträgt der Anliegeranteil 5.199,60 €.
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Festsetzung der Straßenbaubeiträge entstehen voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von 5.199,60 €.
Bei einer Nutzungsdauer der Entwässerungsanlage (Inliner) von 30 Jahren werden die Beiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum berücksichtigt. Im Ergebnishaushalt ergibt sich daraus eine jährliche Abschreibung von 173,32 €.
Anlage/n:
Lageplan „Mitauer Straße“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Mitauer Straße (111 KB) |