Vorlage - SGM/2017/103
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Beschlussvorschlag:
Für die Durchführung der vorgezogenen Landtagswahl werden Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR überplanmäßig im laufenden Haushaltsjahr bereitgestellt.
Sachverhalt:
Die für den 14. Januar 2018 geplante Landtagswahl wurde auf den 15. Oktober 2017 vorgezogen. Daher wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in 2017 erforderlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel für die Durchführung sind planmäßig im Haushalt 2018 eingestellt worden, da die Landtagswahl für 2018 geplant war. Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich in Höhe der zusätzlich bereitgestellten Mittel im Ergebnis- und Finanzhaushalt unter dem Kostenträger Wahlen 1210000, Kostenstelle 1210000. Ein Teil der Kosten (ca. 8.000,00 EUR) werden im Nachgang zur Wahl von der Landeswahlleitung erstattet.
Anlage/n:
Keine