Vorlage - HIL/2017/066  

Betreff: Eintragung einer Baulast auf dem Flurstück 90/3 der Flur 10, Gemarkung Hillerse
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
07.09.2017 
6. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Um die Weiternutzung als Spielplatz zugunsten der auf dem Flurstück 79/2 der Samtgemeinde Meinersen gelegenen Kindertagesstätte sicherzustellen, wird das gemeindeeigene Flurstück 90/3 der Flur 10 der Gemarkung Hillerse mit einer entsprechenden Baulast belastet.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Bau der neuen Kindertagesstätte in 2014 hatte die Samtgemeinde Meinersen das Flurstück 90/3 der Flur 10 von Hillerse – Außenspielfläche Kindertagesstätte – der Gemeinde Hillerse rückübertragen, die Spielgeräte sind im Eigentum der Samtgemeinde verblieben. Im Anschluss wurde die alte Kindertagesstätte umgebaut und für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.

 

Aufgrund dringend bestehenden Bedarfes musste nach Umverteilung der Flüchtlinge eine Wiedernutzung als Kindertagesstätte erfolgen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hatte der Landkreis Gifhorn mitgeteilt, dass die Spielfläche auf dem gemeindeeigenen Flurstück für die erforderliche Mindestaußenspielfläche/Kind nicht mit angerechnet werden kann, da sich das Grundstück zwischenzeitlich wieder im Eigentum der Gemeinde Hillerse befindet.

 

Die geplante Inanspruchnahme des Grundstückes für die Umsetzung des Projektes „Betreutes Wohnen“ war nicht realisierbar.

 

Damit der Landkreis Gifhorn die Baugenehmigung erteilen konnte, wurde bereits verwaltungsseitig der Baugenehmigungsbehörde - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Gemeinde Hillerse – die Eintragung der Baulast zugunsten der Samtgemeinde Meinersen zugesagt.

 

Am 29.08.2017 hat die Baugenehmigungsbehörde daraufhin eine Baugenehmigung mit der Auflage „Es ist der Nachweis vorzulegen, dass der erforderliche Spielplatz für die Kindertagesstätte auf dem Flurstück 90/3 mittels Baulasteintragung bis zum 01.11.2017 abgesichert wurde.“ erteilt.

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 


Anlage/n:

keine

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