Vorlage - HIL/2017/067  

Betreff: Neues Wohnbaugebiet - "Hillerse Nordost - Schierkenweg"
hier: Auftragsvergabe Verkehrsplanung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
07.09.2017 
6. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Kepper_Honorarangebot  

Beschlussvorschlag:

 

Mit der Erarbeitung einer Verkehrsplanung für die Erschließung des geplanten Wohnbaugebietes wird das Fachingenieurbüro Kepper, Gifhorn, gemäß dem angefügten Angebot vom 24.08.2017 zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt.

 

Die mit Beschluss vom 06.06.2017 - HIL-2017-057 Haushaltssicherungsmaßnahmen - beschlossene Einsparung der Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,00 €, I.-Nr. I021652203, wird wieder zur Verfügung gestellt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zur verkehrlichen Erschließung des neuen Wohnbaugebietes südlich der L 320 bedarf es einer detaillierten Verkehrsplanung in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger – Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

 

Zu den im Vorfeld mehrfach stattgefundenen Abstimmungsgesprächen mit der Straßenbaubehörde und dem Investor des neuen Lebensmittelmarktes stand das Ingenieurbüro Kepper der Verwaltung fachlich zur Seite. Als Gesprächsgrundlage gegenüber den Beteiligten wurden bereits Grundlagenermittlungen und Vorplanungen erarbeitet, die auch in den Bauleitplan übernommen wurden. Aufgrund des Planungsstandes im Bauleitplanverfahren und dem Bestreben, unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die Voraussetzungen für die Baumaßnahme „Ansiedlung Einkaufsmarkt“ zu schaffen, wird es nunmehr erforderlich, eine genehmigungsfähige Verkehrsplanung zu erstellen und beim Straßenbaulastträger einzureichen.

 

Eine Beauftragung auf der Grundlage der HOAI 2013 und gemäß dem angefügten Angebot des Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 5 wird zunächst erforderlich. Die Mittel für die Leistungsphasen 6 – 9 werden in den Haushalt 2018 eingeplant und die Inanspruchnahme derer für die Realisierung des Projektes dann erforderlich. Im Zuge der detaillierteren Planung/Massenermittlungen könnte die Nettobausumme des Gesamtprojektes sich noch verändern, da die Baukosten für den Kreisverkehr und die innere Erschließung des Baugebietes inkl. Straßenendausbau nur grob geschätzt wurden.

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Beauftragung entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt 2017 in Höhe von 80.000,00 €. Liquide Mittel durch die Nichtinanspruchnahme der Mittel – Ankauf Trainingsplatz, I-Nr. I021642401 und Verschiebung der Baumaßnahme Umgestaltung Bushaltestellen, I021654105 - stehen somit für die Beauftragung zur Verfügung.

 

 


Anlage/n:

Angebot Ingenieurbüro Kepper

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kepper_Honorarangebot (59 KB)      
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