Vorlage - LEI/2011/033
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Beschlussvorschlag:
Zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister wird Frau / Herr
_______________________________________ gewählt.
Sachverhalt:
Vorschlagsberechtigt für die Wahl des Bürgermeisters ist entsprechend § 68 Abs. 1 NGO nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig und mit Annahme der Wahl in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Sie oder er führt den Vorsitz im Rat (§ 68 Abs. 3 NGO).
Gewählt wird schriftlich, ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Bürgermeister/stellv. Bürgermeister zu ziehen hat.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage §§ 68, 43 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 2 NGO
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage Vorlage LEI_2011_033 (10 KB) |