Vorlage - SGM/2017/116  

Betreff: Glasfaseranbindung der Haupt- und Realschule sowie des MGH am Gajenberg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
07.12.2017 
8. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der anteiligen Kostenbeteiligung für die Glasfaseranbindung der Objekte „Am Gajenberg“ wird zugestimmt. Die Mittel in Höhe von 20.000 € werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Gifhorn beabsichtigt den Bau einer neuen Glasfaserstrecke zum Sibylla-Merian-Gymnasium. Hierfür wären Tiefbaumaßnahmen bis zum Ahnser Kreisel notwendig; die Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. 30.000 €.

 

Der Landkreis Gifhorn ist an die Samtgemeinde herangetreten, ob die Anbindung der übrigen Liegenschaften am Gajenberg (Haupt- und Realschule, MGH) für die Samtgemeinde von Interesse wäre. Die Kosten für die Tiefbaumaßnahmen könnten somit geteilt werden   (1/3 Samtgemeinde Meinersen, 2/3 Landkreis Gifhorn).

 

Mittelfristig werden mindestens 100 m/bit in den Schulen benötigt; derzeit sind nur               ca. 16 m/bit vorhanden. Aus Sicht des FB 50 sollte daher die Anbindung der genannten Liegenschaften an die Glasfaserstrecke unbedingt erfolgen.

 

Durch die kurzfristige Anfrage der IT-Gesellschaft vom 26.09.2017 zur Anbindung des Schulzentrums am Gajenberg in diesem Haushaltsjahr kann die Maßnahme nur durch eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000 € realisiert werden. Hierin ist bereits ein Puffer für mögliche Mehrkosten berücksichtigt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Realisierung der Maßnahme „Kostenbeteiligung zur Glasfaseranbindung“ entstehen zusätzliche Ausgaben in Höhe von ca. 20.000 €.

 

Die Haushaltsmittel für die Kostenbeteiligung sind nicht im Haushalt 2017 veranschlagt.

 

Es wird eine außerplanmäßige Ausgabe gem. § 117 NKomVG beantragt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der I-Nr. 01 13 211 11 - Erweiterung Grundschule Meinersen.

 

Eine Aussage zu möglichen Folgekosten kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

 


Anlage/n:

Keine

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