Vorlage - SGM/2017/117
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Sachverhalt:
Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht dem Samtgemeinerat angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Die bisherige stellvertretende Gesamtelternratsvorsitzende Caroline Fitz ist aus ihrem Amt ausgeschieden. Als Nachfolgerin wurde benannt:
Stellv. Gesamtelternratsvorsitzende | Vanessa Dürkop, Wiesengasse 2, 38543 Hillerse |
Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Punkte:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsvorschriften
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | RechtsvorschriftNKomVG__71_40_43 (183 KB) |