Vorlage - SGM/2017/117  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter im Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
07.12.2017 
8. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
RechtsvorschriftNKomVG__71_40_43  

Sachverhalt:

 

Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht dem Samtgemeinerat angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Die bisherige stellvertretende Gesamtelternratsvorsitzende Caroline Fitz ist aus ihrem Amt ausgeschieden. Als Nachfolgerin wurde benannt: 

 

Stellv. Gesamtelternratsvorsitzende

Vanessa Dürkop, Wiesengasse 2, 38543 Hillerse

 

Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Punkte:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


Anlage/n:

Rechtsvorschriften

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RechtsvorschriftNKomVG__71_40_43 (183 KB)      
Nach oben springen