Vorlage - MEI/2012/049-08  

Betreff: Beschlussfassung zum Ausbau/Neubau der Dieckhorster Straße im Gemeindeteil Meinersen; nördlich der B188;
hier: Mehrkostenbedarf
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 12 02/04
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
23.11.2017 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Es wird einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 40.000,00 € zugestimmt. Zur Deckung der erforderlichen Haushaltsmittel werden Mittel aus der Investitionsnummer I0454105 (Fußgängerbrücke am Rathaus Meinersen) herangezogen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Für die Herstellung der Straße einschließlich einer Verschwenkung und eines 2,50 m breiten Gehweges entstehen Kosten in Höhe von ca. 240.000,00 €. Beauftragt wurde dann im Mai 2017 ein Volumen von 190.883,38 € an das Tiefbauunternehmen für die Fahrbahn- und Gehwegherstellung. Hinzu kommen jedoch noch die Ingenieurleistungen von ca. 36.116,62 €. Im Zuge des Ausbaues werden weitere Kosten entstehen. Das sind Durchlässe für zwei Anliegergrundstücke, eine erhebliche Erhöhung von vorhandenen Schächten und ein Abschnitt mit Winkelstützen am Bauende vor dem letzten bebauten Grundstück. Diese zusätzlichen Arbeiten verursachen Kosten in Höhe von ca. 13.000,00 €.

 

Bisher wurden 54.686,07 € ausgegeben. 148.729,86 € sind derzeit noch verfügbar. Somit fehlen noch weitere ca. 40.000,00 €, um die Maßnahme abschließen zu können.

 

Im Rahmen des Investitionsbudget der Produkte 541 0000 und 555 0000 stehen unter folgenden Investitionsnummern ausreichend Haushaltsmittel als Deckung zur Verfügung:

 

I041754105 (Fußgängerbrücke am Rathaus Meinersen, 450.000,00 €). Diese Maßnahme wird aus Unterhaltungsmitteln finanziert und kommt daher hier nicht zum Tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Baumaßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von nunmehr ca. 240.000,00 €. Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 9.600,00 € vorzusehen.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 € einzuplanen.

 

 

 


Anlage/n:

keine

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