Vorlage - MEI/2017/082-01
|
|
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Förderrichtlinie (Anlage 2) über die Gewährung von Zuwendungen zur Vereinsförderung in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Den Gemeinden obliegt im Rahmen der Gesetze die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Hierzu zählt u.a. die Finanzhoheit und somit die Entscheidungsfreiheit darüber, für welche gesetzmäßigen Ziele welche Mittel in welcher Höhe verwendet werden sollen. Vor diesem Hintergrund soll zukünftig die anliegende Förderrichtlinie bei der Gewährung von Zuwendungen zur Vereinsförderung in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur Hilfestellung bieten und entsprechende Anwendung finden.
Gemäß der Kommentierung zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) von Joachim Rose wird die analoge Anwendung der Landeshaushaltsordnung Niedersachsen (LHO) bei der kommunalen Gewährung der Zuwendungen empfohlen. Diese Richtlinie wurde somit in Anlehnung an die §§ 23, 44 LHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften erstellt. Da es sich um eine Empfehlung handelt, können in einer gemeindlichen Förderrichtlinie genauere Regelungen oder abweichende Verfahrensweisen festgelegt werden, sofern diese nicht komplett gegensätzlich bzw. rechtswidrig sind.
Weitere Anmerkungen und Hinweise zu der Förderrichtlinie ergeben sich aus der Anlage 3.
Möglich ist noch die zusätzliche Aufnahme einer Vereinfachungsregel, die die Verwaltung ermächtigt bis zu gewissen Wertgrenzen eine „Bewilligung von Beihilfen und Zuwendungen an Vereine“ eigenständig und ohne Beschluss des Rates vorzunehmen. Möglich wäre dies auch über eine Änderung der Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Gemeinden Hillerse (bis 1.000,00 €) und Leiferde (bis 500,00 €) haben eine solche Regelung bereits (Beschluss notwendig).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Zusätzliche Aufwendungen entstehen aufgrund des von der Verwaltung vorgelegten Richtlinienentwurfes nicht. Sofern zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen, ist ein gesonderter Beschluss für die Haushaltsmittelbereitstellung in 2018 erforderlich.
Die jährlich wiederkehrenden Aufwendungen für Vereinsförderungen der Gemeinde Meinersen aus dem Bereich Sport und Kultur sind gesondert in Anlage 4 aufgeführt.
Anlage/n:
Antrag der CDU-/FDP-Gruppe und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.08.2017
Entwurf einer Richtlinie
Anmerkungen und Hinweise zum Richtlinienentwurf
Übersicht Sport-, Sozial- und Kulturförderungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag_200817 (44 KB) | ||||
2 | Entwurf_Richtlinie (158 KB) | ||||
3 | Anmerkungen_Richtlinienentwurf (112 KB) | ||||
4 | Übersicht_Förderungen (197 KB) | ||||
5 | Abgrenzung_Geschäfte_lfd_Verwaltung (110 KB) |
|