Vorlage - SGM/2017/123
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Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Meinersen benennt gemäß §§ 32 bis 33 StrlSchV den Leiter des Fachbereiches Bildung, Jugend und Soziales – Herrn Lutz Hesse - als Strahlenschutzverantwortlichen für die in ihrer Schulträgerschaft stehenden Schulen.
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Meinersen ist als Schulträger Eigentümerin der in den Schulen genutzten Unterrichtsmaterialien. Zu diesen Unterrichtsmaterialien gehören insbesondere auch verschiedene Stoffe, die unter die Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV) fallen. Unter diese Regelung fallen vor allem alle radioaktiven Stoffe.
Der Schulträger ist verantwortlich für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und muss einen Strahlenschutzverantwortlichen benennen.
Der Strahlenschutzverantwortliche hat im Wesentlichen folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Bestellung eines Strahlenschutzbevollmächtigten (i.d.R. Schulleitungen)
- Anzeigepflichten
- Überprüfungen
- Arbeitsschutz
- Informationspflicht bei Störfällen o.ä.
Nach bisherigem Kenntnisstand befinden sich in den Schulen der Samtgemeinde Meinersen keine Stoffe mehr, die unter die Strahlenschutzverordnung fallen. Die Benennung eines Strahlenschutzverantwortlichen ist dennoch sinnvoll, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine