Vorlage - SGM/2017/127  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen beim Unterhaltungsverband Oker
hier: Vorschlag für die Wahl eines Vorstandsmitgliedes / stv. Vorstandsmitgliedes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 36 01
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
07.12.2017 
8. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Satzung Unterhaltungsverband  

Beschlussvorschlag:

 

 

r die Wahl als Vorstandsmitglied bzw. stv. Vorstandsmitglied im Vorstand beim Unterhaltungsverband Oker wird für die Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 benannt:

 

 

Vorstandsmitglied

Vertreter/in

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 18 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Oker wird der Vorstand für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt. Die laufende Legislaturperiode endet am 31.12.2017. Nach § 16 der Satzung besteht der Vorstand aus den 7 ordentlichen Mitgliedern, der Vorstandsvorsitzende ist Verbandsvorsteher, die 6 weiteren Vorstandsmitglieder werden aus den 6 Wahlbezirken vorgeschlagen. Ein Vorstandsmitglied ist stellvertretender Verbandsvorsteher. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein persönlicher Vertreter zu wählen. Die Wahl des Vorstandes erfolgt gemäß § 17 der Verbandssatzung durch den Verbandsausschuss.

 

Die Samtgemeinde Meinersen hat für den Wahlbezirk VI (Samtgemeinde Meinersen und Samtgemeinde Papenteich) Wahlvorschläge einzureichen.

 

r den Wahlbezirk VI ist zurzeit Rudolf Gerecke, Schwülper,  Vorstandsmitglied, sein Vertreter ist Torsten Brandes, Schwülper.

 

Aus der Samtgemeinde Papenteich wurde von der Gemeinde Schwülper für die neue Legislaturperiode als Vorstandsmitglied Werner Eßmann und als Stellvertreter Dieter Wangin beide Schwülper - vorgeschlagen. Nach Kontaktaufnahme mit der Verwaltungsleitung der Gemeinde Schwülper würde die Gemeinde auf den Sitz des Stellvertreters (Vorschlag: Wangin) verzichten, wenn die Samtgemeinde Meinersen einen Vertreter entsenden möchte.

 

 

Rechtsgrundlage:

Satzung des Unterhaltungsverbandes Oker

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

 


Anlage/n:

Satzung des Unterhaltungsverbandes Oker

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Unterhaltungsverband (1632 KB)      
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