Vorlage - SGM/2017/127
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Beschlussvorschlag:
Für die Wahl als Vorstandsmitglied bzw. stv. Vorstandsmitglied im Vorstand beim Unterhaltungsverband Oker wird für die Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 benannt:
Vorstandsmitglied | Vertreter/in |
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Sachverhalt:
Gemäß § 18 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Oker wird der Vorstand für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt. Die laufende Legislaturperiode endet am 31.12.2017. Nach § 16 der Satzung besteht der Vorstand aus den 7 ordentlichen Mitgliedern, der Vorstandsvorsitzende ist Verbandsvorsteher, die 6 weiteren Vorstandsmitglieder werden aus den 6 Wahlbezirken vorgeschlagen. Ein Vorstandsmitglied ist stellvertretender Verbandsvorsteher. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein persönlicher Vertreter zu wählen. Die Wahl des Vorstandes erfolgt gemäß § 17 der Verbandssatzung durch den Verbandsausschuss.
Die Samtgemeinde Meinersen hat für den Wahlbezirk VI (Samtgemeinde Meinersen und Samtgemeinde Papenteich) Wahlvorschläge einzureichen.
Für den Wahlbezirk VI ist zurzeit Rudolf Gerecke, Schwülper, Vorstandsmitglied, sein Vertreter ist Torsten Brandes, Schwülper.
Aus der Samtgemeinde Papenteich wurde von der Gemeinde Schwülper für die neue Legislaturperiode als Vorstandsmitglied Werner Eßmann und als Stellvertreter Dieter Wangin – beide Schwülper - vorgeschlagen. Nach Kontaktaufnahme mit der Verwaltungsleitung der Gemeinde Schwülper würde die Gemeinde auf den Sitz des Stellvertreters (Vorschlag: Wangin) verzichten, wenn die Samtgemeinde Meinersen einen Vertreter entsenden möchte.
Rechtsgrundlage:
Satzung des Unterhaltungsverbandes Oker
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: NEIN
Beteiligung des Seniorenbeirates: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Satzung des Unterhaltungsverbandes Oker
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Unterhaltungsverband (1632 KB) |