Vorlage - MUE/2011/044  

Betreff: Bebauungsplan "Kreuzkamp", 3. Änderung, Gemeindeteil Müden (Aller)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/40
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.06.2011 
22. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
BPlanKreuzkamp  
BegründungKreuzkamp  
AbwägungTöBKreuzkamp  

Beschlussvorschlag:

 

a)              Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt über die während der öffentlichen Auslegung fristgemäß vorgebrachten Anregungen – wie in der Zusammenstellung dargelegt – soweit nicht zu den einzelnen eingegangenen Stellungnahmen bereits Beschlüsse erforderlich waren und auch gefasst wurden.

 

b)              Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt den Bebauungsplan „Kreuzkamp“, 3. Änderung, im Gemeindeteil Müden (Aller) gemäß § 40 NGO i. V. m. § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen nach § 3 Absatz 2 BauGB.

 

c)              Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Kreuzkamp“, 3. Änderung, Gemeindeteil Müden (Aller).

 

 


Sachverhalt:

 

Auf die Beschlussvorlage Nr. MUE/2011/032 wird verwiesen.

 

Der Bebauungsplan „Kreuzkamp“ wurde durch eine 1. Änderung (rechtsverbindlich seit 1978) und eine 2. Änderung (rechtsverbindlich seit 1998) geändert. Für das Grundstück „Flettmarer Straße 33 (Flurstück 32/1 wurde seinerzeit eine Festsetzung getroffen, die die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Gewerbebetriebes schaffte. Auf diesem Grundstück wurde lange Zeit eine Schlachterei betrieben. Diese Nutzung besteht nicht mehr. Nunmehr werden die vorhandenen Gebäude und das Grundstück von einer Firma (Firma Barger) genutzt, die Elektrik, Sanitär und Heizung und dafür Installation, Reparaturen und den Verkauf entsprechender Artikel anbietet.

 

Da die Lagerkapazitäten der vorhandenen Gebäude für diesen Betrieb nicht ausreichen, beabsichtigt der Betriebsinhaber, die vorhandenen Gebäude durch die Errichtung eines 2. Vollgeschosses zu ergänzen. Damit wird der Betriebsstandort mit den vorhandenen Arbeitsplätzen für die Zukunft abgesichert.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

 

B-Planentwurf

Begründung

Zusammenstellung Abwägung TöB

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BPlanKreuzkamp (767 KB)      
Anlage 2 2 BegründungKreuzkamp (90 KB)      
Anlage 3 3 AbwägungTöBKreuzkamp (63 KB)      
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