Vorlage - MUE/2017/112
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Beschlussvorschlag:
1. Die Straßenbeleuchtung ist unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Forschungszentrums Jülich GmbH insgesamt im Gemeindegebiet Müden (Aller) auf LED Technik umzurüsten. Ein entsprechender Förderantrag ist bis spätestens 31.03.2018 an den Zuwendungsgeber Projektträger Jülich zu richten.
2. Das Ingenieurbüro A+I Planungsgruppe & Generalingenieure, Drosselgasse 28, 38442 Wolfsburg, ist zur Fertigung der Antragsunterlagen (Kostenschätzung 5.000,00 €) zu beauftragen.
3. Die Baumaßnahme ist in den Jahren 2018 und 2019 baulich umzusetzen. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 260.000,00 € sind im Finanzhaushalt 2018 aufzunehmen.
4. Es ist eine Einnahme in Höhe von 78.000,00 € vom Projektträger Jülich im Finanzhaushalt zu veranschlagen.
Sachverhalt:
Auf die Beschlussvorlage MUE/2013/148 vom 03.05.2013 wird inhaltlich verwiesen.
Gemäß EU-Richtlinien und darauf basierende EG-Verordnung Nr. 245/2009 der Europäischen Kommission vom 31.10.2009 dürfen ab 13.04.2015 keine Quecksilberdampflampen (sogenannte HQL Lampen) mehr in Umlauf gebracht werden.
Das im Jahre 2013 von der LSW erstellte Leuchtenkataster lieferte folgendes Ergebnis:
Summe der Anzahl Leuchten |
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Vorhandene Leuchtmittel | Menge |
2x 36 W | 1 |
Halog.500W | 1 |
HQL 125 | 240 |
HQL 250 | 1 |
HQL 50 | 4 |
HQL 80 | 114 |
LED 33W | 6 |
LED 46 W | 5 |
LED 51 W | 1 |
LED 65 W | 1 |
LED Fortimo | 4 |
Leucht.58W | 14 |
NAV-E 50 | 3 |
NAV-E 70 | 41 |
NAV-T 70 | 14 |
OK-Light33W | 1 |
OK-Light44W | 1 |
SON 68 W | 1 |
SON T 70W | 21 |
SON-T 70W | 9 |
U 40 W | 1 |
U 58 W | 20 |
U 65 W | 6 |
Gesamtanzahl | 510 |
Durch die zwischenzeitlich realisierten Straßenbaumaßnahmen hier: Ahnser Str., Bahnhofstraße, Bokelberger Weg, Zum Braken, Böckelser Str., Allerstr, Dorfstr. sind bereits 61 Stück Leuchten auf LED Technik umgerüstet worden.
Vor dem Hintergrund, dass HQL Leuchtmittel käuflich nicht mehr erhältlich sind und die Reserven des Elektrikers aufgebraucht sind, ist die Gemeinde ohnehin gezwungen, nach einer Alternative zu suchen. Nach Mitteilung des Elektrikers gibt es bereits alternativ einzusetzende Leuchtmittel, jedoch sind diese sehr teuer und haben sich am Markt noch nicht etabliert. Außerdem ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, eine alte und in der Leuchtwanne vergilbte und mit einem schlechten Reflektor ausgestattete Leuchte auf LED-Technik umzurüsten. Die Leuchtendichtungen sind gleichfalls versprödet und es sind gleichfalls alte Vorschaltgeräte mit einer hohen Ausfallrate vorhanden.
Mit einer kompletten Neubestückung mit LED Leuchtenköpfen würden sich zukünftig wesentlich geringe Leuchtenausfälle einstellen und damit können die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten beachtlich gesenkt werden. Außerdem gilt es zu beachten, dass eine Einzelbeschaffung eines LED Leuchtenkopfes ca. 700,00 bis 800,00 € verursacht, wohingegen sich der Preis bei der Komplettumrüstung bei ca. 400,00 bis 560,00 € bewegt.
Außerdem wird sich nach Umrüstung auf LED-Technik eine jährliche Ersparnis am Energieverbrauch in Höhe von mindestens 60 % einstellen.
Gemäß Mitteilung des Zuwendungsgebers Projektträger Jülich gibt es die Antragsfristen vom 01.01.2018 bis 31.3.2018 und vom 01.07.2018 bis 30.09.2018.
Für die Bearbeitung der Anträge wird mit einem Zeitraum von ca. 5 Monaten gerechnet.
Es ist generell möglich, das „Komplettpaket“ zu beantragen und gleichzeitig dem Zuwendungsgeber mitzuteilen, dass das Projekt in einem 2-Jahres-Zeitraum baulich umgesetzt wird.
Zur Erteilung des Bauauftrages wäre es aber notwendig, die Komplettinvestition in 2018 zu veranschlagen.
Kalkulierter Mittelbedarf:
510 Leuchten abzüglich 61 Stück (bereits in LED vorhanden) = 449 Stück | |
449 Stück x 560,00 € = | 251.440,00 € |
Planungskosten A+I Wolfsburg | 5.000,00 € |
Summe | 256.440,00 € |
Haushaltsansatz 2018 | 260.000,00 € |
Einnahme aus Förderung (30 %) | 78.000,00 € |
Eine Amortisationsberechnung hat ergeben, dass sich die Investition – durch die Senkung des Energieverbrauches und der geringeren Wartungskosten – ca. im 11. Betriebsjahr rentiert. Die stetige Steigerung der Energiekosten sowie geringere Unterhaltungskosten sind darin nicht berücksichtigt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | JA |
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Umsetzung des Projektes sind im Haushaltsplan 2018 im Finanzhaushalt (Kostenträger 5450000) 260.000,00 € in der Ausgabe und 78.000,00 € in der Einnahme zu veranschlagen.
Anlage/n:
keine
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