Vorlage - MUE/2011/046  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 21 02/5 Schw.
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
25.05.2011 
16. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.06.2011 
22. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

§ 1

 

Mit der Nachtragshaushaltssatzung wird der Hebesatz der Gewerbesteuer geändert. In den Endsummen bleiben die Festsetzungen des Haushaltsplanes unverändert.

 

§ 2

 

Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert.

 

§ 3

 

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt geändert:

 

Steuerart

erhöht

um v.H.

vermindert

um v.H.

gegenüber

bisher v.H.

auf nunmehr

v.H.

1

2

3

4

5

 

 

 

 

 

Grundsteuer A

0

0

450

450

Grundsteuer B

0

0

450

450

Gewerbesteuer

0

30

420

390

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

In der Sitzung vom 14.12.2010 beschloss der Gemeinderat den doppischen Haushalt 2011. Dabei erhöhten sich die Hebesätze der Realsteuern wie folgt:

 

Grundsteuer A: von 380 v.H. auf 450 v.H.

Grundsteuer B: von 380 v.H. auf 450 v.H.

Gewerbesteuer: von 360 v.H. auf 420 v.H.

 

Im Rahmen der Beratungen wurden alle drei Realsteuerhebesätze angehoben. Bei der Gewerbesteuer entstand nunmehr jedoch eine Schieflage gegenüber den benachbarten Gemeinden, da diese geringere Hebesätze in der Gewerbesteuer aufweisen. Dies stellt eine nicht unerhebliche Benachteiligung der Gemeinde Müden (Aller) bei der Wirtschafts-ansiedlung dar.

 

Die damaligen Beratungen fanden in Müden als erste Mitgliedsgemeinde statt. Dabei war gerade nicht beabsichtigt, von den anderen Mitgliedsgemeinden gravierend nach „oben“ abzuweichen. Vielmehr war das Ziel, sich im oberen Ende in der Samtgemeinde zu platzieren, was mit der im Beschlussvorschlag aufgeführten Hebesatzreduzierung auch gelingt.

 

Mindererträge und Minderaufwendungen (Gewerbesteuerumlage) sind  für 2011 nicht zu erwarten: es liegen Hinweise vor, dass die Planwerte erfüllt werden können.

 

Somit besteht auch weiterhin keine Pflicht zu Erstellung eines Haushaltssicherungs-konzeptes.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Haushaltsjahr 2011 kann nach aktuellem Stand davon ausgegangen werden, dass der Haushaltsansatz erreicht wird. Prognosen für die weiteren Jahre sind bei nahezu täglich eingehenden Messbescheiden kaum möglich.

 


Anlage/n:

 

Keine

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