Vorlage - MUE/2017/115  

Betreff: Straßenbaumaßnahme "Alte Poststraße" in Müden (Aller)
hier: Erlass einer Abweichungssatzung zur Festsetzung von Straßenbaubeiträgen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/50
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
24.01.2018 
10. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Anlagen:
Abweichungssatzung  

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Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Abweichungssatzung gemäß § 4 Abs. 4 der Straßenbaubei-tragssatzung der Gemeinde Müden (Aller) vom 14.03.2017 wird beschlossen.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Müden (Aller) plant den Ausbau der Außenbereichsstraße „Alte Poststraße“ zwischen der Landesstraße und der Gemeindeverbindungsstraße „Bäckerweg“.

 

Durch die sich in unmittelbarer Nähe der Straße befindliche Biogasanlage findet auf dieser öffentlichen Einrichtung ein erheblicher Fremdverkehr statt, der die typischerweise geltende Vorteilsbewertung für Straßen im Außenbereich mit 40 % Anliegeranteil und 60 % Gemeindeanteil als nicht sachgerecht erscheinen lässt. Das Grundstück der Biogasanlage ist nicht Teil des Abrechnungsgebietes und kann somit auch nicht mit Straßenbaubeiträgen belastet werden. Die Straße „Alte Poststraße“ wird aber überwiegend von Fahrzeugen dieser Anlage genutzt.

 

Die Gemeinde kann im Einzelfall vor Entstehen der sachlichen Beitragspflicht durch eine ergänzende Satzung von den Anteilen nach § 4 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung abweichen, wenn wichtige Gründe für eine andere Vorteilsbemessung sprechen. Dies ist hier der Fall. Die Voraussetzungen sind allesamt erfüllt, eine sachliche Beitragspflicht ist mangels begonnener Baumaßnahme noch nicht entstanden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb einen Gemeindeanteil in Höhe von 70 v.H. vor. Damit wird der Anteil des Fremdverkehrs auf dieser öffentlichen Einrichtung mit dem einer Gemeindeverbindungsstraße (Durchgangsstraße) gleichgestellt.

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Veränderung der Anteilssätze ergeben sich automatisch andere Beitragslasten für die in das Abrechnungsgebiet einzubeziehenden bevorteilten Grundstücke. Gleichsam ändert sich auch die finanzielle Belastung der Gemeinde.

 

Eine Aussage zu den finanziellen Auswirkungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend getroffen werden, da mit der Ausführung der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde.

 

 

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Anlage/n:

Abweichungssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abweichungssatzung (174 KB)      
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