Vorlage - MUE/2018/122  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter;
hier: Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - JS
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Anhörung
24.01.2018 
10. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) zurückgestellt     
05.06.2018 
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) zurückgestellt     
25.09.2018 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) zur Kenntnis genommen     
Gemeinderat Müden (Aller) Anhörung
Gemeinderat Müden (Aller) Anhörung
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

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Sachverhalt:

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglied des Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschusses

 

André Giese

 

sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (134 KB)      
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