Vorlage - LEI/2018/085  

Betreff: Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Ettenbüttel
hier: Stellungnahme der Gemeinde Leiferde
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60- 66 32 00
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
14.02.2018 
8. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
20.02.2018 
8. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Anlagen:
Stellungnahme Schwerdt  
Luftbild und Flächennutzungsplan  
Entwurf Rechtsverordnung  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Leiferde stimmt der Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Ettenbüttel unter der Voraussetzung zu, dass die künftige Bauleitplanung/Ortsentwicklung dadurch nicht beeinträchtigt wird bzw. ohne besonders schwere Auflagen weiterhin möglich ist.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

 

Zur Sicherung der Wasserversorgung im Landkreis Gifhorn plant der Wasserverband Gifhorn die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Förderbrunnen des Wasserwerkes Ettenbüttel. Der Wasserverband entnimmt seit 1969 in Ettenbüttel aus 8 Förderbrunnen Grundwasser für das Wasserwerk Ettenbüttel zum Zwecke der Trinkwasserversorgung. Das Vorhaben wurde in den Mitgliedsgemeinden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Bis zum 01.03.2018 können die Gemeinden Stellungnahmen zur geplanten Verordnung abgeben. Am 14.03.2018 findet dann im Schloss des Landkreises Gifhorn ein Erörterungstermin statt. 

 

Verwaltungsseitig wurde das Planungsbüro Schwerdt aus Braunschweig beauftragt zu prüfen, ob Einschränkungen hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung  durch die Ausweisung des Schutzgebietes in den Mitgliedsgemeinden zu erwarten sind. Auf die der Vorlage beigefügte Stellungnahme des Stadtplanungsbüro wird verwiesen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für die betroffenen Ortslagen keine wesentlichen Einschränkungen durch die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes erfolgen und eine bauliche Entwicklung in der Regel möglich und zulässig ist.

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

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Anlage/n:

Stellungnahme Schwerdt

Überlagerung Wasserschutzgebiet – Flächennutzungsplan

Überlagerung Wasserschutzgebiet - Luftbild

Entwurf Rechtsverordnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Schwerdt (3452 KB)      
Anlage 2 2 Luftbild und Flächennutzungsplan (7522 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf Rechtsverordnung (6493 KB)      
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