Vorlage - LEI/2018/085
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Leiferde stimmt der Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Ettenbüttel unter der Voraussetzung zu, dass die künftige Bauleitplanung/Ortsentwicklung dadurch nicht beeinträchtigt wird bzw. ohne besonders schwere Auflagen weiterhin möglich ist.
Sachverhalt:
Zur Sicherung der Wasserversorgung im Landkreis Gifhorn plant der Wasserverband Gifhorn die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Förderbrunnen des Wasserwerkes Ettenbüttel. Der Wasserverband entnimmt seit 1969 in Ettenbüttel aus 8 Förderbrunnen Grundwasser für das Wasserwerk Ettenbüttel zum Zwecke der Trinkwasserversorgung. Das Vorhaben wurde in den Mitgliedsgemeinden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Bis zum 01.03.2018 können die Gemeinden Stellungnahmen zur geplanten Verordnung abgeben. Am 14.03.2018 findet dann im Schloss des Landkreises Gifhorn ein Erörterungstermin statt.
Verwaltungsseitig wurde das Planungsbüro Schwerdt aus Braunschweig beauftragt zu prüfen, ob Einschränkungen hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung durch die Ausweisung des Schutzgebietes in den Mitgliedsgemeinden zu erwarten sind. Auf die der Vorlage beigefügte Stellungnahme des Stadtplanungsbüro wird verwiesen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für die betroffenen Ortslagen keine wesentlichen Einschränkungen durch die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes erfolgen und eine bauliche Entwicklung in der Regel möglich und zulässig ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Stellungnahme Schwerdt
Überlagerung Wasserschutzgebiet – Flächennutzungsplan
Überlagerung Wasserschutzgebiet - Luftbild
Entwurf Rechtsverordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahme Schwerdt (3452 KB) | ||||
2 | Luftbild und Flächennutzungsplan (7522 KB) | ||||
3 | Entwurf Rechtsverordnung (6493 KB) |