Vorlage - HIL/2011/024
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Beschlussvorschlag:
a) Die Jahresrechnung 2009 wird beschlossen.
b) Dem Samtgemeindedirektor wird für das Haushaltsjahr 2009 die Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Gemäß § 101 NGO ist die Jahresrechnung zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und einer Stellungnahme des Gemeindedirektors dem Rat vorzulegen. Dieser hat über die Jahresrechnung zu beschließen. Gleichzeitig entscheidet er über die Entlastung des Gemeindedirektors.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Dieser Beschluss führt zu keinen Belastungen in den künftigen Haushaltsjahren
Anlage/n:
- Ermittlung des Jahresrechnungsergebnisses 2009 (Anlage 1)
- Kassenmäßiger Abschluss 2009 (Anlage 2)
- Rechenschaftsbericht (Anlage 3)
- Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 4)
- Stellungnahme der Verwaltung zum Punkt 5.2 (Anlage 5).
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ermittlung des Jahresrechnungsergebnisses 2009 (Anlage 1) (38 KB) | ||||
2 | Kassenmäßiger Abschluss 2009 (Anlage 2) (43 KB) | ||||
3 | Rechenschaftsbericht (Anlage 3) (140 KB) | ||||
4 | Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 4) (265 KB) | ||||
5 | Zu Anlage 3 - Wesentliche Abweichungen Hillerse 2009 (69 KB) | ||||
6 | Stellungnahme der Verwaltung zum Punkt 5.2 (Anlage 5) (21 KB) |