Vorlage - HIL/2011/025
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Sachverhalt:
Die im Haushaltsjahr 2010 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von unerheblicher Bedeutung sowie die Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 89 NGO sind der Rat sowie der Verwaltungsausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über über- und außerplanmäßige Ausgaben von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.
Bezüglich der einzelnen Ausgaben wird auf die Anlage 1 zu dieser Vorlage verwiesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergaben sich in Höhe der zusätzlich bereitgestellten Mittel.
Anlage/n:
Anlage 1
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Über- und Außerplanmäßige Ausgaben Hillerse 2010 (38 KB) |