Vorlage - MEI/2018/120
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Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Meinersen in vorgelegter Form wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens notwendig werdende redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.
Sachverhalt:
Letztmalig wurde die Entschädigungssatzung 2017 überarbeitet.
Auf Wunsch des Rates wird § 1 (3) bezüglich der Fortzahlung der Aufwandsentschädigung angepasst. Gemäß der Erläuterung zu § 44 (2) NKomVG: (Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ist nach der überkommenen Definition der Ausführungsanweisung zu § 27 DGO eine Entschädigung für tatsächliche Aufwendungen, für Aufwand an Zeit und Arbeitsleistung, für entgangenen Arbeitsverdienst und für Haftungsrisiko. Sie ist also kein Entgelt und hat nicht den Zweck, den Lebensunterhalt des ehrenamtlich Tätigen auch nur teilweise sicherzustellen. Danach kommt die Gewährung einer Aufwandsentschädigung statt des Ersatzes der Auslagen und des Verdienstausfalls grundsätzlich nur in Betracht, wenn der ehrenamtlich Tätige Funktionen wahrnimmt, die seine Arbeitskraft und Zeit regelmäßig nicht unerheblich in Anspruch nehmen. Die danach notwendigen Regelungen sind durch Satzung zu treffen.) Daher ist eine Fortzahlung für 3 Monate angemessen und sachgerecht.
Die Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Meinersen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Hinweis zur Anlage: Zu ersetzende Formulierungen der bisherigen Satzung sind gestrichen. Neue Inhalte sind in der Anlage rot gekennzeichnet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Entwurf Entschädigungssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Entschädigungssatzung (88 KB) | (76 KB) |