Vorlage - MEI/2018/121  

Betreff: Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - JS
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
22.02.2018 
9. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

Beschlussvorschlag:

Die kommissarische Vertretung des Gemeindedirektors der Gemeinde Meinersen wird übertragen an _____________________. Die Vertretung im Verhinderungsfall wird bis zur Rückkehr von GD Föcks befristet übertragen.

 

Die kommissarische Vertretung des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Meinersen wird übertragen an _____________________. Die Vertretung im Verhinderungsfall wird bis zur Rückkehr von stellv. GD Richter befristet übertragen.

 

Der die Geschäfte führende Vertreter erhält 100 % der Aufwandsentschädigung des Vertretenden.

 


Sachverhalt:

Herr Föcks ist für unbestimmte Zeit erkrankt und Frau Richter ist seit September 2017 im

Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Um handlungsfähig zu bleiben wird für die Abwesenheit von Frau Richter ein Vertreter ernannt. Die Befristung und die Vorgabe „Vertretung im Verhinderungsfall“ sind Vorgaben von der Kommunalaufsicht des Landkreis Gifhorn und des Rechtsberaters vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund diese sind zwingend einzuhalten.

 

Der bisherige kommissarische Gemeindedirektor steht der Gemeinde Meinersen weiter zur Verfügung, jedoch vorbehaltlich der Besetzung des kommissarischen Stellvertreters.“

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (226 KB)      
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