Vorlage - MEI/2018/122
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Beschlussvorschlag:
Der „Oheweg“, Flurstück 253/5 der Flur 4, Gemarkung Meinersen, wird zur Gemeindestraße im Außenbereich gewidmet.
Straßenverkehrsbehördlich ist die Beschränkung „Anlieger frei“ und „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ zu beantragen.
Sachverhalt:
Der im Außenbereich befindliche Wirtschaftsweg – siehe Anlage - dient der Erschließung eines Wohnhauses und landwirtschaftlicher Flächen. Es handelt sich hierbei um eine Privatstraße der Gemeinde, die nicht im Gemeingebrauch steht.
Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens für den Neubau einer Lagerhalle auf dem Flurstück der ehemaligen „Hühnerfarm“ soll die Erschließung des Bauvorhabens über die gemeindeeigene Straße „Oheweg“ erfolgen. Um die gesicherte Erschließung festzustellen, ist die Widmung des „Oheweg“ zu beschließen, alternativ wäre die Eintragung einer Zuwegungsbaulast möglich. Eine Nutzungsbeschränkung durch verkehrsbehördliche Anordnung wird verwaltungsseitig empfohlen. Nach Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung der Lagerhalle ist im Zuge der Bauphase und im Nachgang eine stärkere Frequentierung des gemeindeeigenen Weges durch landwirtschaftliche Fahrzeuge zu erwarten. Mit künftig höheren Unterhaltungsaufwendungen in noch nicht bezifferbarer Höhe ist zu rechnen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Unterhaltung derartiger Wirtschaftswege steht im Budget 5550000 ein jährlicher Grundansatz zur Verfügung. Von einem in Zukunft erhöhten Unterhaltungsaufwand für den Weg ist auszugehen.
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Oheweg Lageplan (984 KB) |