Vorlage - SGM/2011/069  

Betreff: Annahme einer Spende im Sinne des § 83 Abs. 4 NGO
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10 - 51 12 01 - Poe.
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.06.2011 
27. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag des Fördervereins Realschule Meinersen e. V. vom 11.05.2011  

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme einer Spende in Form von zwei Spielgeräten für den Schulhof der Realschule Meinersen in Höhe von rd. 8.000,00 € wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Förderverein der Realschule Meinersen e. V. möchte zwei Spielgeräte spenden und mit entsprechenden Fundamenten aufstellen. Die Höhe des Anschaffungswertes beläuft sich auf insgesamt rd. 8.000,00 €.

 

Bei den erforderlichen Erdarbeiten (33 m² Sicherheitsbereich 0,45 cm tief ausheben, gesamte Fläche begradigen und Fallschutz einbringen) benötigt der Förderverein Unterstützung. Es ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rd. 1.300,00 € zu rechnen. Die Haushaltsmittel werden aus dem Budget der investiven Maßnahmen genommen.

 

Die zwei TÜV-geprüften Spielgeräte gehen nach dem Aufbau in das Eigentum der Samtgemeinde Meinersen über. Da sie Eigentümerin des Grundstückes ist, liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Samtgemeinde Meinersen.

 

Der Förderverein, Frau Kammler, ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich bei der City-Kletternetzanlage um ein vandalismusanfälliges Gerät handelt. Werden Mängel durch äußere Einflüsse festgestellt, wird das Gerät aus Verkehrssicherheitsgründen sofort stillgelegt.             

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzhaushalt

Es sind Haushaltsmittel in Höhe von rd. 1.300,00 € aus dem Etat der investiven Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Ergebnishaushalt

Es fallen insoweit Personalkosten an, als dass für die Unterhaltung, Wartung und Inspektion Zeitanteile des Schulhausmeisters, der Bauhofmitarbeiter und der Sachbearbeiterin in Anspruch genommen werden müssen.

 

 

Bei eines Nutzungsdauer von 10 Jahren fallen jährliche Abschreibungskosten in Höhe von ca. 930,00 € an. Dagegen zu rechnen ist die Auflösung des Sonderpostens (Schenkung) in Höhe von 800,00 € je Jahr (8.000,00 € Spende geteilt durch 10 Jahre – Auflösung Sonderposten).

 


Anlage/n:

 

Antrag des Fördervereins Realschule Meinersen e. V. vom 11.05.2011

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag des Fördervereins Realschule Meinersen e. V. vom 11.05.2011 (45 KB)      
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