Vorlage - MUE/2018/135  

Betreff: Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
22.03.2018 
11. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
§ 106 NKomVG  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Müden (Aller) wird mit Wirkung vom 01.04.2018 an

 

 

 

 

übertragen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Umverteilung der Positionen der Gemeindedirektoren und deren Stellvertreter ist das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors mit Wirkung vom 01.04.2018 neu zu besetzen.

 

Der stellvertretende Gemeindedirektor ist durch Beschlussfassung des Rates in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die Berufung endet zum Ablauf der Legislaturperiode am 31. Oktober 2021.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Entschädigungssatzung der Gemeinde Müden (Aller) in der zurzeit gültigen Fassung erhält der Vertreter des nebenamtlichen Gemeindedirektors eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 EUR.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 106 NKomVG (9 KB)      
Nach oben springen