Vorlage - MUE/2018/135
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Beschlussvorschlag:
Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Müden (Aller) wird mit Wirkung vom 01.04.2018 an
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übertragen.
Sachverhalt:
Aufgrund der Umverteilung der Positionen der Gemeindedirektoren und deren Stellvertreter ist das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors mit Wirkung vom 01.04.2018 neu zu besetzen.
Der stellvertretende Gemeindedirektor ist durch Beschlussfassung des Rates in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die Berufung endet zum Ablauf der Legislaturperiode am 31. Oktober 2021.
Rechtsgrundlage
§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Entschädigungssatzung der Gemeinde Müden (Aller) in der zurzeit gültigen Fassung erhält der Vertreter des nebenamtlichen Gemeindedirektors eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 EUR.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | § 106 NKomVG (9 KB) |