Vorlage - MEI/2011/050  

Betreff: Neuherstellung von Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-16-10
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
30.05.2011 
23. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen zurückgestellt     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Anlagen:
PläneErweitBeleuchtungMeinersen  

Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.

 

Gemäß § 9 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 47, 48 NStrG sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen/Ortsstraßen mit Ausnahme der klassifizierten Straßen wie Bundes,-Landes und Kreisstraßen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 9 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 47, 48 NStrG sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen/Ortsstraßen mit Ausnahme der klassifizierten Straßen wie Bundes,-Landes und Kreisstraßen. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit die öffentlichen Verkehrswege zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Zu unterscheiden von der Straßenbaulast ist die Straßenverkehrssicherungspflicht. Diese verpflichtet die Gemeinde, die öffentlichen Verkehrsflächen möglichst gefahrlos zu gestalten und zu unterhalten sowie im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um Gefahren jeglicher Art für Verkehrsteilnehmer abzuwenden. 

 

So ist die Straßenbeleuchtungspflicht von den örtlichen Gegebenheiten, der Bedeutung des Verkehrsweges und finanziellen Leistungskraft der Gemeinde abhängig. Sie ist im Prinzip begrenzt auf geschlossene Ortslagen und gefährliche Straßenabschnitte wie Kreuzungen, Einmündungen, Engpässe, scharfe Kurven, Gefällestrecken und gekennzeichnete Fußgängerüberwege. Die Rechtsprechung orientiert sich am Stand der Technik. Hierfür ist die DIN EN 13201 maßgebend. Zu den Pflichten des Betreibers gehört auch die Überwachung der Anlagen bis hin zur Überprüfung der Standfestigkeit der Masten.

Unfälle als Folge nachgewiesener Pflichtverletzungen haben zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

 

Auszüge aus der DIN EN 13201

Die Norm gibt Empfehlungen dazu, wie Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr beleuchtet werden sollen. Es ist aber nicht Aufgabe der Norm, Aussagen darüber zu machen, ob eine Straße zu beleuchten ist. Die Notwendigkeit, eine Straße zu beleuchten, wird jeweils durch die hierfür zuständige Behörde festgestellt.

 

In der Regel stehen fast alle Straßenlaternen in der Gemeinde Meinersen zu weit auseinander. Auf Anregung von einigen Bürgern, in bestimmten Straßen die Straßenbeleuchtung zu erweitern, hat die Verwaltung eine Liste von möglichen neuen Standorten von Straßenlaternen erarbeitet. In den Anlagen 1 bis 6 sind in den jeweiligen Straßen die neuen Standorte durch gelbe Punkte markiert. Der Bestand ist mit einem gelben Punkt und einem Kreuz gekennzeichnet.

 

 

Bahnhofstraße (L 414) in Ohof (Anlage 1)

Am Anfang der Bahnhofstraße in Ohof stehen die ersten beiden Straßenlaternen ca. 110 m auseinander. Hier würde eine zusätzliche Straßenlaterne zur Verbesserung der Ausleuchtung des Gehweges führen. Es würden Kosten von ca. 1.500 € entstehen.

 

 

Windmühlenweg in Päse (Anlage 2)

Auf Anregung eines Bürgers sollte der Glascontainerplatz neben dem Dorfgemeinschaftshaus erhellt werden. In diesem Fall müssten ca. 100 m Kabel neu verlegt werden. Die Kosten einschließlich einer neuen Straßenlaterne würden sich ca. auf 3.000 € belaufen.

 

 

Rietzer Weg in Seershausen (Anlage 3)

Auf Anregung eines Bürgers sollte der Stichweg des Rietzer Weges zum Haus-Nr.3 mit einer zusätzlichen Straßenbeleuchtung versehen werden. In diesem Fall müssten ca. 70 m Kabel neu verlegt werden. Die Kosten einschließlich einer neuen Straßenlaterne würden sich ca. auf 3.000 € belaufen.

 

 

Zum Harsebruch in Päse (Anlage 4)

Am Anfang der Straße „Zum Harsebruch“ stehen die ersten beiden Straßenlaternen ca. 90 m auseinander. Hier würde eine zusätzliche Straßenlaterne zur Verbesserung der Ausleuchtung der Fahrbahn führen. Es würden Kosten von ca. 2.500 € entstehen.

 

 

Schulstraße in Meinersen (Anlage 5)

Die Abstände der Straßenlaternen in der Schulstraße betragen zwischen 65 und 75 Metern. Auf Anregung des Anliegers der Haus-Nr. 4 sollte im Bereich seines Grundstückes eine weitere Straßenlaterne aufgestellt werden. Es würden Kosten von ca. 1.500 € entstehen.

 

 

Am Gajenberg in Ahnsen (Anlage 6)

Im Rahmen der Verlegung der Fernwärmeleitung für das Waldbad Meinersen hat die Verwaltung die Chance erkannt, Kosten zu sparen, indem in den Leitungsgraben gleich ein Beleuchtungskabel mit hineingelegt wurde. Zurzeit sieht die Situation so aus, dass ca. jeweils 30 Meter vom Eingangsbereich des Schwimmbades nach links und rechts eine Straßenlaterne steht. Diese beiden Laternen hängen am Stromnetz des Gymnasiums und werden auch nur zu Unterrichtszeiten eingeschaltet.

 

Um unabhängig vom Gymnasium zu sein und um zu mindestens den Bereich von der Zufahrt zum Gymnasium bis zum Haus Nr. 4 (Wohnung Pratzer) im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auszuleuchten, besteht nun die Möglichkeit, 5 weitere Lampen zu installieren. Für das Aufstellen von 5 neuen Masten, das Umsetzen eines Mastes, das Umrüsten auf NAV-Beleuchtung, das Verlegen des Erdkabels und das Aufstellen eines Verteilerschrankes entstehen Kosten von ca. 8.000 €. Im Haushalt sind 2.500 € für Investitionen vorgesehen. Demnach müssten weitere 5.500 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Bereich von der Landesstraße bis zur Einfahrt des Gymnasiums existiert kein Erdkabel und auch keine Straßenbeleuchtung. Langfristig gesehen sollte auch hier eine Straßenbeleuchtung vorgesehen werden.

 

 

 

 

 

 

Je nach dem, welche Baumaßnahme umgesetzt werden soll, sind entsprechende Haushaltsmittel überplanmäßig bereit zustellen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Je nach dem, welche Baumaßnahme umgesetzt werden soll, sind entsprechende Haushaltsmittel überplanmäßig bereit zustellen. Zurzeit stehen auf dem Budget 4-5450000 INV  2.500 € zur Verfügung.

 

6 Pläne

Anlage/n:

 

6 Pläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PläneErweitBeleuchtungMeinersen (1983 KB)      
Stammbaum:
MEI/2011/050   Neuherstellung von Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2011/050-01   Neuherstellung von Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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