Vorlage - MEI/2011/050
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Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.
Sachverhalt:
Gemäß § 9 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 47, 48 NStrG sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen/Ortsstraßen mit Ausnahme der klassifizierten Straßen wie Bundes,-Landes und Kreisstraßen. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit die öffentlichen Verkehrswege zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Zu unterscheiden von der Straßenbaulast ist die Straßenverkehrssicherungspflicht. Diese verpflichtet die Gemeinde, die öffentlichen Verkehrsflächen möglichst gefahrlos zu gestalten und zu unterhalten sowie im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um Gefahren jeglicher Art für Verkehrsteilnehmer abzuwenden.
So ist die
Straßenbeleuchtungspflicht von den örtlichen Gegebenheiten, der Bedeutung des
Verkehrsweges und finanziellen Leistungskraft der Gemeinde abhängig. Sie ist im Prinzip begrenzt auf geschlossene
Ortslagen und gefährliche Straßenabschnitte wie Kreuzungen, Einmündungen,
Engpässe, scharfe Kurven, Gefällestrecken und gekennzeichnete
Fußgängerüberwege. Die Rechtsprechung orientiert sich am Stand der Technik.
Hierfür ist die DIN EN 13201 maßgebend. Zu den Pflichten des Betreibers gehört
auch die Überwachung der Anlagen bis hin zur Überprüfung der Standfestigkeit
der Masten.
Unfälle als Folge nachgewiesener Pflichtverletzungen haben zivil- und
strafrechtliche Konsequenzen.
Auszüge aus der DIN EN 13201
Die Norm gibt Empfehlungen dazu, wie Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr
beleuchtet werden sollen. Es ist aber
nicht Aufgabe der Norm, Aussagen darüber zu machen, ob eine Straße zu
beleuchten ist. Die Notwendigkeit, eine Straße zu beleuchten, wird jeweils
durch die hierfür zuständige Behörde festgestellt.
In der Regel stehen fast alle Straßenlaternen in der Gemeinde Meinersen
zu weit auseinander. Auf Anregung von einigen Bürgern, in bestimmten Straßen
die Straßenbeleuchtung zu erweitern, hat die Verwaltung eine Liste von
möglichen neuen Standorten von Straßenlaternen erarbeitet. In den Anlagen 1 bis
6 sind in den jeweiligen Straßen die neuen Standorte durch gelbe Punkte
markiert. Der Bestand ist mit einem gelben Punkt und einem Kreuz
gekennzeichnet.
Bahnhofstraße (L 414) in
Ohof (Anlage 1)
Am Anfang der Bahnhofstraße in Ohof stehen die ersten beiden
Straßenlaternen ca. 110 m auseinander. Hier würde eine zusätzliche
Straßenlaterne zur Verbesserung der Ausleuchtung des Gehweges führen. Es würden
Kosten von ca. 1.500 € entstehen.
Windmühlenweg in Päse (Anlage 2)
Auf Anregung eines Bürgers sollte der Glascontainerplatz neben dem
Dorfgemeinschaftshaus erhellt werden. In diesem Fall müssten ca. 100 m Kabel
neu verlegt werden. Die Kosten einschließlich einer neuen Straßenlaterne würden
sich ca. auf 3.000 € belaufen.
Rietzer Weg in Seershausen (Anlage 3)
Auf Anregung eines Bürgers sollte der Stichweg des Rietzer Weges zum
Haus-Nr.3 mit einer zusätzlichen Straßenbeleuchtung versehen werden. In diesem
Fall müssten ca. 70 m Kabel neu verlegt werden. Die Kosten einschließlich einer
neuen Straßenlaterne würden sich ca. auf 3.000 € belaufen.
Zum Harsebruch in Päse (Anlage 4)
Am Anfang der Straße „Zum Harsebruch“ stehen die ersten
beiden Straßenlaternen ca. 90 m auseinander. Hier würde eine zusätzliche
Straßenlaterne zur Verbesserung der Ausleuchtung der Fahrbahn führen. Es würden
Kosten von ca. 2.500 € entstehen.
Schulstraße in Meinersen (Anlage 5)
Die Abstände der Straßenlaternen in der Schulstraße betragen zwischen 65
und 75 Metern. Auf Anregung des Anliegers der Haus-Nr. 4 sollte im Bereich
seines Grundstückes eine weitere Straßenlaterne aufgestellt werden. Es würden
Kosten von ca. 1.500 € entstehen.
Am Gajenberg in Ahnsen (Anlage 6)
Im Rahmen der Verlegung der Fernwärmeleitung für das Waldbad Meinersen
hat die Verwaltung die Chance erkannt, Kosten zu sparen, indem in den
Leitungsgraben gleich ein Beleuchtungskabel mit hineingelegt wurde. Zurzeit
sieht die Situation so aus, dass ca. jeweils 30 Meter vom Eingangsbereich des
Schwimmbades nach links und rechts eine Straßenlaterne steht. Diese beiden
Laternen hängen am Stromnetz des Gymnasiums und werden auch nur zu
Unterrichtszeiten eingeschaltet.
Um unabhängig vom Gymnasium zu sein und um zu mindestens den Bereich von
der Zufahrt zum Gymnasium bis zum Haus Nr. 4 (Wohnung Pratzer) im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht auszuleuchten, besteht nun die Möglichkeit, 5 weitere
Lampen zu installieren. Für das Aufstellen von 5 neuen Masten, das Umsetzen eines
Mastes, das Umrüsten auf NAV-Beleuchtung, das Verlegen des Erdkabels und das
Aufstellen eines Verteilerschrankes entstehen Kosten von ca. 8.000 €. Im
Haushalt sind 2.500 € für Investitionen vorgesehen. Demnach müssten
weitere 5.500 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Im Bereich von der Landesstraße bis zur Einfahrt des Gymnasiums
existiert kein Erdkabel und auch keine Straßenbeleuchtung. Langfristig gesehen
sollte auch hier eine Straßenbeleuchtung vorgesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach dem, welche Baumaßnahme umgesetzt werden soll, sind entsprechende Haushaltsmittel überplanmäßig bereit zustellen. Zurzeit stehen auf dem Budget 4-5450000 INV 2.500 € zur Verfügung.
Anlage/n:
6 Pläne
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | PläneErweitBeleuchtungMeinersen (1983 KB) |
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