Vorlage - SGM/2018/163
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Beschlussvorschlag:
Für den Schiedsamtsbezirk I (Gemeinde Hillerse und Gemeinde Leiferde) wird als Schiedsperson Herr Marc Wedekind, Dalldorf, Okerstr. 21, 38542 Leiferde für die Wahlzeit von 5 Jahren (2018 bis 2023) gewählt.
Für den Schiedsamtsbezirk Meinersen II (Gemeinde Meinersen und Gemeinde Müden (Aller)) wird als Schiedsperson Herr Thomas Witte, Seershausen, Zum Farmwinkel 31, 38536 Meinersen für die Wahlzeit von 5 Jahren (2018 bis 2023) gewählt.
Sachverhalt:
Das Schiedsamt für den Bezirk I ist nach der Amtsniederlegung von Frau Carina-Johanna Gehrke sofort neu zu besetzen.
Das Schiedsamt für den Bezirk II ist nach Ablauf der Wahlzeit von Herrn Rainer Tietje ab dem 01.07.2018 neu zu besetzen.
Auf die Ausschreibungen im Mitteilungsblatt, Zwischen Aller und Oker, haben sich folgende Personen für die Übernahme des Schiedsamtes beworben:
Wedekind, Marc, Dalldorf, Jahrgang 1975
Ausbildung: Industriemechaniker, Weiterbildung zum Industriemeister, Technischer Fachwirt
Tätigkeit: Sachbearbeiter Qualitätsplanung bei Continental Teves AG & Co. oHG, Gifhorn
Witte, Thomas, Seershausen, Jahrgang 1977
Ausbildung: Kaufmann im Einzelhandel, verschiedene Weiterbildungen im Bereich des Einzelhandels der Firma Edeka, z. Zt. Studiengang Wirtschaftsrecht (bis Mitte 2018)
Tätigkeit: Vertriebsleiter Ankermann GmbH & Co. KG, Groß Schwülper
Für den Schiedsamtsbezirk I wird für die Wahlzeit 2018 – 2023 Herr Marc Wedekind vorgeschlagen.
Für den Schiedsamtsbezirk II wird für die Wahlzeit 2018 – 2023 Herr Thomas Witte vorgeschlagen.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter wird die Schiedsperson vom Rat der Samtgemeinde auf 5 Jahre gewählt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG
Lebenslauf Herr Wedekind
Lebenslauf Herr Witte
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (121 KB) |