Vorlage - MUE/2017/090-01
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt zu den in dem Verfahren gemäß § 13a nach den §§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wie in der Anlage dargestellt.
b) Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt aufgrund des § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Dehnenfeld-Hopfenlade-Im Dorfe“, 7. Änderung, mit ÖBV als Satzung nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen/Stellungnahmen.
c) Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt die Begründungen zum Bebauungsplan „Dehnenfeld-Hopfenlade-Im Dorfe“, 7. Änderung, mit ÖBV.
Sachverhalt:
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt wird, wurde von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden abgesehen. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 2 (1) BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes unterrichtet. In der Zeit vom 29.01.2018 bis 02.02.2018 bestand die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren.
Im Anschluss daran lag der Entwurf des Bebauungsplanes „Dehnenfeld-Hopfenlade-Im Dorfe“, 7. Änderung sowie die Begründung in der Zeit vom 13.02.2018 bis einschl. 16.03.2018 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte zeitgleich.
Die als Anlage beigefügten Abwägungen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushaushalt in Höhe von ca. 6.000,00 €.
Durch die Beteiligung von Dritten zu den Bauleitplanungskosten sind Erträge und Einzahlungen von max. 2.000,00 € zu erwarten.
Anlage/n:
Zusammenstellung Abwägung Stellungnahmen
Bebauungsplan
Planzeichenerklärung/Textliche Festsetzungen
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Dehnenf-Hopfenl-ImDorfe7AndSatzungAbwägung (459 KB) | ||||
2 | Dehnenf-Hopfenl-ImDorfe 7ÄndBPlanSatzung (221 KB) | ||||
3 | Dehnenf-Hopfenl-ImDorfe 7ÄndSatzungPLZ1 (137 KB) | ||||
4 | Dehnenf-Hopfenl-ImDorfe 7ÄndSatzungPLZ2 (136 KB) | ||||
5 | Dehnenf-Hopfenl-ImDorfe 7ÄndSatzungTextlFest (138 KB) | ||||
6 | DehnenfHopfImDorfe7ÄndBegründungSatzung (420 KB) |
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