Vorlage - MEI/2011/051  

Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Busbahnhof / L414
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 32 72 02/4
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Anhörung
Gemeinderat Meinersen Anhörung
29.06.2011 
23. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Verkehrsunfalles mit tödlichem Ausgang am 28.05.2010 an der Busbahnhofausfahrt am Schulzentrum Gajenberg zur L 414 haben Gemeinde und Samtgemeinde Meinersen sowie der Landkreis Gifhorn verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet, um diese gefahrenbelastete Situation im Kurvenbereich der L 414 aus Richtung Ahnsen nach Seershausen zu entschärfen. (siehe Ratsbeschluss vom 17.06.2010 sowie SG-Beschlussvorlage SGM/2010/011, Beschluss vom 18.08.2010).

 

Im  Schulzentrum Gajenberg werden Schülerinnen und Schüler der Hauptschule und Realschule (beide Schulträger Samtgemeinde Meinersen) sowie des Gymnasiums (Schulträger Landkreis Gifhorn) beschult, so dass sich daraus die Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit  am Schulzentrum sowohl der Samtgemeinde als auch des Landkreises Gifhorn ergibt. Ohne diese Zuständigkeit wäre eine finanzielle Beteiligung des Landkreises nicht zu erwarten. Aufgrund dessen ist die weitere Beschlussfassung bei der Samtgemeinde angesiedelt.

 

Trotzdem wurde aufgrund des Beschlusses der Gemeinde Meinersen beim Verkehrsamt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, maximal 50 km/h auf der Landesstraße im Bereich  des Schulzentrums von der Fußgänger-Bedarfsampel bis zum Ortseingang Seershausen beantragt.

Eine endgültige Entscheidung ist hier bisher nicht getroffen, mündlich ist dieser Antrag jedoch bereits abgelehnt worden, da eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 bzw. 50 km/h auf Außerortsstraßen (gem. § 3 StVO  100 km/h für Personenkraftwagen bis 3,5 t) nicht zulässig ist.

 

Im Haushalt 2011 der Samtgemeinde sind  für die Errichtung einer Signalanlage bzw. verkehrsberuhigende Maßnahmen 50.000 € eingeplant, da die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel (Straßenbauverwaltung) als zuständiger Straßenbaulastträger keine Mittel zur Verfügung stellt.

 

Aufgrund der derzeitigen Erlasslage können Signalanlagen von Kommunen, die nicht Eigentümer der betreffenden Straße sind, nur bei Fußgängerüberwegen errichtet werden. Die Straßenbauverwaltung hat mit einer Änderung dieses Erlasses gerechnet, die bisher nicht eingetreten ist.

 

Die Landesbehörde hat daher eine Lösung zur Entschärfung der Situation an der L 414 im Bereich der Busausfahrt vorgestellt, die mit der Polizeiinspektion Gifhorn und der Verkehrsbehörde abgestimmt ist.


Danach wird an dem jetzigen Standort des Verkehrszeichens „Gefährliche Ausfahrt“ ein gelbes Blinklicht mit einer LED-Anzeige installiert, die mit der Busausfahrt verbunden ist und bei Ausfahrt eines Busses eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h anzeigt.  Außerdem würde eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h von der Fußgängerampel bis hinter die Busbahnhofausfahrt einseitig in Richtung Seershausen eingerichtet werden.

 

Genaue Kosten für diese Lösung sind zur Zeit noch nicht bekannt, eine vorläufige Kostenermittlung ist von Fa. Sila – Signaltechnik angefordert und kann zur Sitzung bekannt gegeben werden. Voraussichtlich werden für den Stromanschluss wie bei einer Signalanlage Kosten von ca. 30.000 € plus LED-Anzeige von 3.000 bis 4.000 € entstehen.

 

Der Landkreis Gifhorn ist über die von der Straßenbauverwaltung vorgeschlagene Lösung unterrichtet worden und um Stellungnahme zur Mitfinanzierung aufgefordert worden.

 

Dieser Lösungsvorschlag sollte auch von der Gemeinde Meinersen Zustimmung finden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Keine

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