Vorlage - SGM/2018/171  

Betreff: Förderantragstellung Jugendtreff Müden/Dieckhorst
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
08.05.2018 
4. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
21.06.2018 
11. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Einer Förderantragstellung für den Umbau/Neubau des Jugendtreffs Müden,     Schulstraße 2, wird unter Vorbehalt der Entwicklung eines geeigenten Förderkonzeptes zugestimmt.

 

b)      Die notwendigen Haushaltsmittel werden über die Haushaltsberatung in den Haushalt aufgenommen.

 

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Sachverhalt:

 

Das Gebäude Schulstraße 2, Müden/Dieckhorst, in dem sich momentan ein Jugendtreff der Samtgemeinde befindet, wurde von der Samtgemeinde Meinersen erworben. Da der Bau stark sanierungsbedürftig ist, werden mittelfristig Aufwendungen für die Instandsetzung entstehen.

 

Mit Entscheidung vom 22. März 2018 hat der Rat der Gemeinde Müden (Aller) die Aufnahme des Jugendtreffs Müden in den Dorfentwicklungsplan Müden beschlossen. Dies ermöglicht eine Förderantragstellung über die Maßnahme „Dorferneuerung“ zum Umbau oder zum Neubau des Gebäudes. Die Förderquote beträgt 73% der getätigten Aufwendungen bzw. maximal 500.000 Euro. Da Müden-Dieckhorst zum Ende des Jahres 2018 aus dem Dorfentwicklungsplan der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE-Richtlinie) ausscheidet, ist eine Antragstellung nur noch bis zum 01. September 2018 möglich.

 

Ein Nutzungskonzept für das Gebäude wird vom Fachbereich 50 entwickelt. Hierbei werden verschiedene Möglichkeiten für ein pädagogisch ausgerichtetes Konzept, welches zum Beispiel einen Jugendtreff, eine Koordinierungsstelle für nachbarschaftliche Hilfen, Kinderbetreuung o.ä. umfassen kann, geprüft. Weiterhin werden alternative sowie zusätzliche Fördermöglichkeiten überprüft.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

JA

 


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen festgelegt.

 

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Anlage/n:

Keine

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