Vorlage - MEI/2011/052
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Sachverhalt:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Die im Haushaltsjahr 2010 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von unerheblicher Bedeutung sowie Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 89 Absatz 1 Satz 4 NGO sind der Verwaltungsausschuss sowie der Rat spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über über- und außerplanmäßige Ausgaben von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.
Bezüglich der einzelnen Ausgaben wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergaben sich in Höhe der zusätzlich bereitgestellten Mittel.
Anlage/n:
Übersicht über die über- und außerplanmäßige Ausgaben 2010
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht über die über-und außerplanmäßigen Ausgaben Meinersen (18 KB) |