Vorlage - SGM/2018/173  

Betreff: Neufassung der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe
- Offene Jugendarbeit -
- Tischvorlage
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
08.05.2018 
4. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
21.06.2018 
11. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Vereinbarung Jugendarbeit  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der angepassten Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Jugendarbeit wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Bereits im Jahr 1994 schloss der Landkreis Gifhorn eine Vereinbarung mit den Gebietseinheiten, die beinhaltet, welche Aufgaben diese im Bereich der Offenen Jugendarbeit übernehmen. In dieser Vereinbarung wurde neben dem Umfang der Aufgabenwahrnehmung auch die Finanzierung dieser Aufgaben geregelt. Um auf die stetigen konzeptionellen, personellen und finanziellen Entwicklungen in diesem Bereich angemessen reagieren zu können, wurde eine Anpassung der genannten Vereinbarung vorgenommen. Die Vereinbarung endet am 31.12.2021 und verlängert sich um jeweils           1 Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird.

 

Als zentrale Veränderung hervorzuheben ist zum einen die Anpassung der finanziellen Mittel. So beträgt die Zuwendung des Landkreises für Personalkosten für hauptamtliche, vollbeschäftigte Fachkräfte zukünftig 49.084,00 € pro Jahr statt wie bisher 40.903,35 . Für Fachkräfte zur Betreuung von Jugendtreffs beträgt die Zuwendung bei nachgewiesenem Aufwand 73.626,00 € statt wie bisher 61.355,03 €. Zur Darstellung der Arbeit sowie zur Abrechnung der Mittel erstellen die Jugendpflegen jährlich einen quantitativen und qualitativen Sachstandstandsbericht.

 

Zum anderen verpflichten sich die Jugendpflegen der Gemeinden des Landkreises Gifhorn, in Kooperation mit dem Landkreis, bei der Entwicklung einer Konzeption, die den jeweiligen Bedarf der Gemeinde vor Ort abbildet, mitzuwirken. Spätestens alle fünf Jahre erfolgt eine Fortschreibung dieser Konzeption anhand einer Zielüberprüfung der einzelnen Gemeinden.


 

Mit der Erstellung des Förderplans der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit ist die Jugendförderung der Samtgemeinde Meinersen ihrer Verpflichtung zur Entwicklung einer bedarfsabbildenden Konzeption bereits vorab nachgekommen und hat so die Grundlage für die vom Landkreis gewünschte Evaluation ihrer Arbeit geschaffen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 20.451,62 €.

 

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Anlage/n:

Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe - Jugendarbeit

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Jugendarbeit (30 KB)      
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