Vorlage - SGM/2018/174  

Betreff: Inklusion - Benennung von Schwerpunktschulen
(Bezug: Vorlage SGM/2013/221)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
29.05.2018 
4. Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
21.06.2018 
11. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Die Führung von Schwerpunktschulen endet zum 31.07.2018. Die  Verlängerungsoption zur Benennung von Schwerpunktschulen bis zum 31.07.2024 wird nur für den Förderschwerpunkt  „körperliche und motorische Entwicklung (KM)“ in Anspruch genommen.

 

Als Schwerpunktschulen für diesen Förderbereich werden weiterhin die Grundschule Meinersen und die Grundschule Leiferde als Schwerpunktschule „Körperliche und motorische Entwicklung“ benannt.

 

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Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Samtgemeinderates  vom 05.03.2013 ist die Benennung von Schwerpunktschulen in der Samtgemeinde Meinersen im Zuge der  Einführung der inklusiven Schule festgelegt worden.

 

Die Grundschulen Leiferde und Meinersen wurden als Schwerpunktschulen für den Förderschwerpunkt „Körperliche und Motorische Entwicklung (KM)“; die Grundschulen Hillerse und Müden (Aller) als Schwerpunktschulen für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ benannt. Für den Sekundarbereich I (Hauptschule/Realschule) wurden keine Schwerpunktschulen benannt.

 

Es besteht nach dem NSchG ein Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung. Das NSchG enthält jedoch keine verbindlichen Vorgaben, die dem Schulträger bestimmte Ausstattungsstandards auch im Zuge der Inklusion vorschreiben. Nach § 108 NSchG entscheidet der Schulträger in eigener Zuständigkeit, was im Einzelfall als erforderlich bei Schulanlagen bzw. notwendig bei Einrichtungen anzusehen ist. Die Schulbauhandreichungen sind seit dem Jahr 2000 außer Kraft, so dass es keine landesrechtlichen Regelungen mehr gibt.

Nach § 108 NSchG ist der Schulträger nach Ablauf der Übergangsfrist für Schwerpunktschulen verpflichtet, die Schulen bei Bedarf im Einzelfall so auszustatten, dass diese von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung barrierefrei besucht werden können. Dies ist grundsätzlich in allen Grundschulen und weiterführenden Schulen in der Trägerschaft der Samtgemeinde Meinersen möglich.

 

 

 

Die Frist für die Führung von Schwerpunktschulen endet zum 31.07.2018. Ab diesem Zeitpunkt sollen alle Schulen des Schulträgers „inklusiv“ ausgestattet sei (insbesondere Barrierefreiheit sollte gegeben sein), so dass alle Schüler/innen in allen Schulformen beschulbar sind.

 

Durch die aktuellen Änderungen des Nieders. Schulgesetzes - NSchG (§183c) ist den Schulträgern die Möglichkeit eröffnet worden, auf Antrag diese Frist zur Bestimmung von Schwerpunktschulen  bis zum 31.07.2024 zu verlängern.

 

Die Erfahrungen der letzten 5 Jahre in Bezug auf die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben gezeigt, dass bisher alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die jeweilige gewünschte Schulform besuchen konnten und die Schwerpunktlegung nicht zum Tragen kam. Mit individuellen Lösungen wurde der  Förderbedarf an einer Regelschule in der Samtgemeinde Meinersen bislang sichergestellt.

 

Lediglich in der Grundschule Hillerse und der Grundschule Müden (Aller)  ist der Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung (KM)“ nur eingeschränkt umsetzbar, soweit es sich um die Beschulung von Kindern im Rollstuhl handeln würde. In der Vergangenheit ergab sich diese Bedarfssituation nicht. Ein vorsorglicher grundlegender Ausbau stünde in keiner Relation zu bisher bekannten sonderpädagogischen Förderbedarfen „KM“ und wird vom Gesetzgeber auch nicht gefordert.

 

Aus diesem Grund soll nur für den Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ der Antrag als Schwerpunktschule verlängert werden. Dazu werden die Grundschule Meinersen und die Grundschule Leiferde weiter als Schwerpunktschule geführt. Dies bedeutet aber nicht zwingend, dass Kinder mit dem Förderbedarf „KM“ nicht in den anderen beiden Grundschulen beschult werden können. Eltern müssen dann jedoch die Gegebenheiten vor Ort hinnehmen und können keine Ansprüche auf inklusive Maßnahmen herleiten.

 

Es ist weiterhin das Ziel der Samtgemeinde Meinersen, alle Kinder mit Förderbedarf an den jeweiligen Schulen zu beschulen, soweit die Maßnahmen zur Inklusion in einem finanziell vertretbaren Rahmen ungesetzt werden können.

 

Bei insgesamt ca. 1.540 Schüler/Innen in der Samtgemeinde Meinersen liegt der Förderbedarf „KM“ bei insgesamt 6 Kindern vor, die alle die Haupt- und Realschule besuchen. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlage/n:

Keine

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