Vorlage - MEI/2018/143  

Betreff: Antrag des SV MAP e.V. auf Kostenbeteiligung von Ballfangzäunen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10-Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
19.06.2018 
11. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der SV MAP erhält einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von max. 2.636,12 EUR für
    die Neuinstallation von zwei Ballfangzäunen am B-Platz auf dem Sportgelände in
    Meinersen.

 

2. Einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung wird in entsprechender Höhe zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Mit dem anliegenden Antrag vom 24.04.2018 begehrt der Verein die Errichtung von zwei Ballfangzäunen, ein Ballfangzaun hinter dem Tor (Nordseite), in den Abmaßen 40 m lang und 5 m hoch. Der zweite Ballfangzaun auf der Längsseite zwischen Grundlinie Nordseite und Mittellinie in östlicher Richtung mit den Abmaßen 15 m lang und 5m hoch, entlang der Grenze zwischen den Flurstücken 29/6 und 29/7 auf dem Sportplatzgrundstück errichten zu lassen.

 

Geplant ist, die Materialkosten zwischen der Gemeinde Meinersen und dem Investor des Baugebietes „Kreuzkamp“ aufzuteilen. Die SV MAP würde in Eigenleistung die Herstellung der Fundamente und den Aufbau der Anlage übernehmen.

 

Zu 1.:

In der Regel hätte der Verein eine fristgerechte Antragsstellung für das Folgejahr (Nr. 7.4) einhalten sowie den Vordruck für einen Zuschussantrag (Nr. 7.5) verwenden müssen. In diesem besonderen Fall, ist jedoch die Ursache für das Erfordernis eines neuen Ballfangzaunes durch nachträglich eingetretene Umstände, nämlich durch das angrenzende Baugebiet „Kreuzkamp“ entstanden.

 

Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen erforderlich, damit Kinder und Jugendliche die Baustelle nicht betreten können. Weiterhin soll verhindert werden, dass der Ball nicht auf dem Baugelände landet.

 

Eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginnes wurde dem SV MAP bereits erteilt, damit der derzeitige Zustand schnellstmöglich abgeschafft werden kann.

 

Es handelt sich um einen Investitionszuschuss im Sinne von 4 b der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Vereinsförderung in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur.

 

Nach Nr. 8 der o.g. Förderrichtlinie soll der Zuschuss hinsichtlich der Förderhöhe nach der 1/3-Regel behandelt werden (1/3 der Gesamtaufwendungen).

 

Die eingereichten Angebote von Sport Thieme und Vereinsexpress sind miteinander vergleichbar, so dass hier das günstigste Angebot (2.636,12 EUR) bezuschusst wird. Die Angebote vom  Sportplatzshop und von Sport Böckmann sind ohne Traversen und daher nicht zu berücksichtigen. 

 

Zu 2.:

Eine zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit nach § 117 NKomVG ist somit gegeben und eine überplanmäßige Mittelbereitstellung ist daher möglich, wenn die Deckung gewährleistet ist. Bisher ist nicht absehbar, an welchen Maßnahmen Minderaufwendungen entstehen werden, bzw. Mehreinnahmen zu erwarten sind. Notfalls ist die Gesamtdeckung heranzuziehen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2018 sind unter dem Produkt 4240000 nur die üblichen jährlichen Zuschüsse an Vereine eingeplant worden, so dass eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.

 

Da es sich um eine neue Ballfangzaunanlage über 1.000,00 € handelt, sind überplanmäßige Mittel im Finanzhauhalt bereitzustellen.

 

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Anlage/n:

Antrag des SV MAP e.V. vom 24.04.2018

Angebotsaufstellung

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