Vorlage - MEI/2018/145
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Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung der zum Verfahren gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage).
- Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt zu den im erneuten Planverfahren gem. § 4a (3) BauGB vorgebrachten Anregungen wie in der Tabelle dargestellt (siehe Anlage).
- Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Hinter der Ohe II“ sowie die Örtliche Bauvorschrift nach Prüfung aller Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.
Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Meinersen die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht sowie die Begründung der Örtlichen Bauvorschrift.
Sachverhalt:
Zum Planverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 13.11.2015 bis zum 14.12.2015 stattgefunden. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Datum vom 12.11.2015 angeschrieben und von der Auslegung benachrichtigt.
Im Rahmen des Sicherheitsaudits hat sich durch die Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger – Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – zwischenzeitlich eine Änderung im Bereich der Einmündung der neu geplanten Straße an die B 214 ergeben, womit ein erneutes Beteiligungsverfahren nötig wurde.
Durch die Änderung des Entwurfs wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wurde. Diese wurden gem. § 4a (3) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme nach angemessener Zeit bis zum 30.05.2018 aufgefordert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 25.000,00 €.
Anlage/n:
Abwägungstabelle Verfahren §§ 4 (2)/3 (2) BauGB
Abwägungstabelle Verfahren § 4a (3) BauGB
Bebauungsplan
Planzeichenerklärung
ÖBV
Textliche Festsetzungen
Begründung
Potentialabschätzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HinterderOheTabelle3-2-4-2Satzung (510 KB) | ||||
2 | HinterderOheIITabelle4a-3Satzung (112 KB) | ||||
3 | HinterderOheIIPlanSatzung (238 KB) | ||||
4 | HinterderOheIIPLZ1Satzung (139 KB) | ||||
5 | HinterderOhe IIPLZ2Satzung (139 KB) | ||||
6 | HinterderOheIIÖBVSatzung (136 KB) | ||||
7 | HinterderOheIITextlFestSatzung (140 KB) | ||||
8 | HinterderOheIIBegründungSatzung (837 KB) | ||||
9 | HinterdOheIIPotenzialeinschSatzung (3689 KB) | ||||
10 | VA_RAT_Satzungsbeschluss Ohe_Tabelle3-2-4-2 Protokoll (515 KB) | ||||
11 | VA_RAT_Satzungsbeschluss Ohe_Tabelle4a-3 Protokoll (113 KB) |
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