Vorlage - MEI/2018/148  

Betreff: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Gifhorn und der Gemeinde Meinersen bezüglich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt im Gemeindeteil Höfen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60-66 11 04 / 04
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
19.06.2018 
11. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Der Vereinbarung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Höfen im Zuge der Kreisstraße 43 von Km 0,870 bis Km 1,218 wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Landkreis Gifhorn erneuert die Ortsdurchfahrt in Höfen im Zuge der K43. In diesem Zusammenhang hat der Rat Meinersen beschlossen auf der Nordseite einen Gehweg in einer Länge von ca. 55 m mitherzustellen.

Damit die Baumaßnahme 2018 mit Förderung durch GVFG-Mittel (Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz) durchgeführt werden kann, wird die Gemeinde 2018 die Maßnahmekosten für den Gehweg mit einem Betrag in Höhe von 25.768,09 € dem Landkreis Gifhorn vorfinanzieren. Die Rückzahlung des Förderbetrages in Höhe von voraussichtlich 16.749,26 € (65%) durch den Landkreis Gifhorn erfolgt spätestens im Jahr 2019.

Der Landkreis Gifhorn wird die Auftragsvergabe in der 26. Kalenderwoche vorbereiten. Zu diesem Zeitpunkt muss zur Deckung der Ausgabemittel der von der Gemeinde Meinersen vorzufinanzierende Betrag dem Landkreis zur Verfügung stehen.

 

Für diese Baumaßnahme stehen unter dem Budget 5410000, I041754101 (Umgestaltung Bushaltestellen), ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von voraussichtlich 25.768,09 €. Für das Jahr 2018 stehen im Finanzhaushalt (aus Haushaltsresten des Jahres 2017) unter dem Kostenträger 541 0000, I041754101 derzeit Haushaltsmittel in Höhe von 187.481,18 € zur Verfügung.

 

Die Einzahlungen aus Fördermitteln werden im Jahr 2019 in Höhe von voraussichtlich 16.749,26 €, (65%) im Finanzhaushalt erwartet.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die  Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 1.031,00 € (25.768,00 € / 25 Jahre) darzustellen.

 

Die Fördermittel sind ertragswirksam über den Nutzungszeitraum von 25 Jahren jährlich mit 670,00 € (16.749,00 € / 25 Jahre) im Ergebnishaushalt aufzulösen (Auflösung eines Sonderpostens).

 

 

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Anlage/n:

Keine

 

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