Vorlage - SGM/2011/073
|
Beschlussvorschlag:
a) Die Jahresrechnung 2009 wird beschlossen.
b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 die Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Gemäß § 101 NGO ist die Jahresrechnung zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und einer Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters dem Rat vorzulegen. Dieser hat über die Jahresrechnung zu beschließen. Gleichzeitig entscheidet er über die Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters.
Finanzielle Auswirkungen:
Dieser Beschluss führt zu keinen Belastungen in den künftigen Haushaltsjahren.
Anlage/n:
- Ermittlung des Jahresrechnungsergebnisses 2009 (Anlage 1)
- Kassenmäßiger Abschluss 2009 (Anlage 2)
- Rechenschaftsbericht (Anlage 3)
- Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 4)
- Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters (Anlage 5)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ermittlung des Jahresrechnungsergebnisses 2009 (Anlage 1) (4 KB) | ||||
2 | Kassenmäßiger Abschluss 2009 (Anlage 2) (5 KB) | ||||
3 | Rechenschaftsbericht (Anlage 3) (359 KB) | ||||
4 | Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 4) (353 KB) | ||||
5 | Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters (Anlage 5) (33 KB) |