Vorlage - SGM/2018/192  

Betreff: Beitragsstaffel für Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Meinersen;
hier: Berechnung Sonderdienste ab 01.08.2018
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:50-51 13 00/4-Poe.
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
21.06.2018 
11. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Die Sonderdienste in den Kindertagesstätten werden mit einer Pauschale in Höhe von aktuell 16,50 € pro halber Stunde abgerechnet.

 

Dieser Betrag gilt unter dem Vorbehalt, dass der Gesetzgeber Ende Juni im Rahmen der Änderung des KiTaG beschließt, dass Sonderdienste bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden nicht von der Beitragsfreiheit ab 01.08.2018 betroffen sind. Für Betreuungszeiten über acht Stunden wird die Pauschale in Höhe von 16,50 € pro zusätzlicher halber  Betreuungsstunde festgesetzt.

 

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Sachverhalt:

 

Zum 01.08.2018 wird die neue Beitragsfreiheit für ab Dreijährige in Kindertagessstätten eingeführt. Nunmehr stellt sich die Frage, welche Anwesenheitszeiten genau beitragsfrei gestellt werden, d. h. Differenzierung zwischen Öffnungs- und Betreuungszeiten. Die Beantwortung dieser Frage steht lt. NSGB noch aus. Die abschließende Regelung wird Ende Juni im Rahmen der Änderungen des KiTaG vom Landtag beschlossen.

 

Bisher regelt die Beitragsstaffel für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen, dass für Früh- und Spätdienste (Sonderdienste) die nach den Einkommen gestaffelten Stundensätze zu berechnen sind. Allerdings wird für das bisherige Beitragsfreie Jahr, das im Übrigen nur für acht Stunden gilt, eine Pauschale von 16,50 € je halber Stunde (dieser Betrag wird im Rahmen der gesamten Beitragsstaffel um den Verbraucherpreisindex regelmäßig angepasst) über die acht Stunden hinaus berechnet.

 

Für die Sonderdienste der Kinder, die beitragsfrei gestellt werden müssen, soll diese Pauschale ebenso angewendet werden, um nicht nur für diese kurze Zeit eine gesamte Einkommensberechnung durchführen zu müssen (sehr hoher Aufwand für Eltern und Träger).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen können aufgrund des bisherigen Abrechnungsmodus der Elternbeiträge nicht getrennt von den regulären Elternbeiträgen ermittelt werden.

 

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Anlage/n:

keine

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