Vorlage - SGM/2011/075
|
|
Beschlussvorschlag:
In der Gemarkung Hillerse werden die Flurstücke 36/5, 37/5, 38/5, 39/5, 40/5, 41/5 (ca. 8 ha) und tlw. das Flurstück 111 (ca. 3 ha) der Flur 4 als „öffentliche Grünfläche“ in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen aufgenommen.
Die Flächen dienen der Gemeinde Hillerse zur Einrichtung eines Flächenpools für künftige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Grundlage des Naturschutzrechtes.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hillerse hat beschlossen, für die erstgenannten Flurstücke (ca. 8 ha) einen Bebauungsplan aufzustellen, da er diesen Bereich in der Gemarkung für geeignet hält, einen sogenannten Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzurichten. Es erscheint sinnvoll, die vorhandenen zur Oker gelegenen Waldstrukturen langfristig in ostwärtiger Richtung zu entwickeln und letztlich mit den nördlich gelegenen Waldflächen – Flurstück 111 der Flur 4 – eine Biotopvernetzung zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass die vom Flächennutzungsplan erfassten Flächen umfänglicher sind als die vorerst von der Gemeinde dafür vorgesehenen, um die Kosten für die Aufstellung des notwendigen Bebauungsplans für die Gemeinde in Grenzen zu halten.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, die Kosten in Höhe zwischen 8.000 – 10.000 € verursachen würde, ist Voraussetzung für die von der Gemeinde erlassenen Veränderungssperre, mit der ermöglicht wurde, die Entscheidung über die Errichtung eines Legehennenstalles zunächst zurückzustellen bzw. dieses zu beantragen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen einmalige Aufwendungen in Höhe von 8.000,00 bis 10.000,00 €, Folgekosten ergeben sich nicht.
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | FlächenpoolHillerse (329 KB) |