Vorlage - SGM/2018/193  

Betreff: Kompetenznetzwerk Samtgemeinde Meinersen;
hier: Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Wohnen und Pflege im Alter"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
13.08.2018 
5. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.08.2018 
12. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a)      Dem Förderantragskonzept auf Gewährung einer Landeszuwendung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Wohnen und Pflege im Alter" wird zugestimmt.

 

b)      Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2019 aufgenommen.

 

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Sachverhalt:

 

Für das Gebäude Schulstraße 2, Müden (Aller), welches von der Samtgemeinde Meinersen erworben wurde, wurde vom Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales ein Förderantragskonzept für die Gewährung einer Landeszuwendung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Wohnen und Pflege im Alter“ entwickelt.

 

Das Förderkonzept mit dem Titel „Kompetenznetzwerk Samtgemeinde Meinersen“ richtet sich gegen die Vereinsamung und den Verlust von Selbständigkeit im Alter und fördert den längeren Verbleib von Seniorinnen und Senioren in ihrem angestammten Wohnraum und dem gewohnten Umfeld. Das Projekt basiert auf den drei Säulen:

 

1.  Kompetenzzentrum für SeniorInnen:

Vermittlung von Kompetenzen aus unterschiedlichen Themenbereichen wie Sprachen, Musik, Bewegung, Technik und neue Medien.

 

2.  Medien- und Technikcoaches:

Unterstützung der SeniorInnen bei der Erprobung und Anwendung von Technik und Medien in ihrem häuslichen Umfeld.

 

3.  Koordinierungsstelle für nachbarschaftliche Hilfen:

Nach dem Prinzip "Suche und Biete" werden SeniorInnen, die Unterstützung bei kleineren haushaltsnahen Tätigkeiten benötigen, und ehrenamtliche HerferInnen zusammengebracht.

 

 

 

 

Das Konzept sieht eine 2-jährige Laufzeit (2019/2020) sowie die Einwerbung von Personal- und Sachkosten, zur Koordination und Begleitung des Projektes, vor. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 91.000 Euro, wobei die Zuwendungshöhe durch die Richtlinie „Wohnen und Pflege im Alter“ auf maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt wird. Somit können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie 45.500 Euro für das Projekt beantragt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

JA

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Projekt umfasst ein Volumen von 91.000 Euro. Diesen Gesamtkosten stehen Erträge aus Fördermitteln in Höhe von 45.500 Euro gegenüber.

 

 

Sachkosten

Personalkosten

2019

  7.800 €

40.500 €

2020

  2.200 €

40.500 €

Insgesamt

10.000 €

81.000 €

 

 

 

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Anlage/n:

Keine

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