Vorlage - SGM/2018/194  

Betreff: Einführung der Beitragsfreiheit ab 01.08.2018;
hier: Ausweitung auf die Spielkreise
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:51-13.00/12
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
13.08.2018 
5. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.08.2018 
12. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Die Beitragsfreiheit ab 01.08.2018 wird für ab Dreijährige in den beiden Spielkreisen eingeführt. Die Kosten trägt die Samtgemeinde Meinersen.

 

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Sachverhalt:

 

Zum 01. August 2018 wird für die ab dreijährigen Kinder die Beitragsfreiheit für bis zu acht Betreuungsstunden täglich eingeführt. Ob es sich bei dieser Zeit um die reguläre Betreuungszeit der jeweiligen Kitagruppe handelt oder um einen Sonderdienst in Form von Früh-, Mittags- oder Spätdienst ist dabei irrelevant, solange die Betreuungszeit insgesamt nicht über die genannten acht Stunden täglich hinaus geht. Ab acht Stunden ist in den Kitas der Samtgemeinde Meinersen eine Pauschale in Höhe von 16,50 € je halbe Stunde pro Monat zu zahlen (vgl. hierzu den Beschluss vom 21.06.18 Nr. SGM/2018/192).

 

Für die Kinder in Kindertagesstätten ist es unerheblich, ob sie in einer Krippen-, in einer Kindergartengruppe oder in einer altersübergreifenden Gruppe betreut werden. Maßgeblich ist der dritte Geburtstag. Ab dem ersten Tag des Monats, in dem Kinder das dritte Lebensjahr vollenden, sind diese bis zur Einschulung beitragsfrei zu stellen. Ausgenommen sind Kosten für die Verpflegung des Kindes. Die Festsetzung des neuen §16 b Abs. 1 Satz 2 KiTaG eröffnet den freien Trägern in Zukunft die Möglichkeit, auch weiterhin Elternbeiträge zu erheben. Dafür erhält dieser Träger dann jedoch nicht die in § 16 b Abs. 1 Satz 1 KiTaG genannten 55 % Landespersonalkostenzuschuss, sondern lediglich die bisherigen 20 % zusätzlich zu den eingenommenen Elternbeiträgen. In solchen Fällen haben die betroffenen Eltern nach dem neuen § 21 Abs. 6 KiTaG einen Anspruch auf Freistellung von Elternbeiträgen gegen den örtlichen Träger, somit also gegen die Samtgemeinde Meinersen. Mangels gesetzlicher Regelungen besteht allerdings keine Rückgriffsmöglichkeit der örtlichen Träger gegenüber dem Land. Es wird davon ausgegangen, dass diese Entscheidungsfreiheit sehr wenig in Anspruch genommen werden wird und freie Träger ihre Kindergarteneltern beitragsfrei stellen.

 

Der Nds. Städte- und Gemeindebund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Landesregierung zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen hat, dass die künftige Elternbeitragsfreiheit für freie Träger keine verpflichtende Anwendung finden soll.

 

 

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wird durch die Einführung der Beitragsfreiheit nicht geändert und umfasst wie bisher auch lediglich vier Betreuungsstunden an fünf Wochentagen. Allerdings hat der Gesetzgeber auch festgelegt, dass die Öffnungs- und Betreuungszeiten der Kindertagesstätten dem Wohl der Kinder und den Belangen ihrer Erziehungsberechtigten Rechnung zu tragen haben.

 

Die Spielkreise Dalldorfer Zwerge und das Zwergenland Meinersen sind in dieser Regelung nicht mit inbegriffen, da sie die gesetzlichen Mindestöffnungszeiten von 20 Wochenstunden nicht anbieten. Um Kinder im Kindergartenalter in den Spielkreisen der Samtgemeinde nicht schlechter zu stellen als Kinder, die in Kindertagesstätten betreut werden, sind auch diese Kinder betragsfrei zu stellen. Eine Kostenkompensation seitens der Spielkreise kann nicht erfolgen. Ebenso sollen die Träger und Betreuungsvielfalt in der Samtgemeinde Meinersen erhalten bleiben.

 

Die Regelungen im KiTaG sehen ebenfalls keine Beitragsfreiheit für Kindertagespflege vor. Dennoch steht es den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe frei, auch die Betreuung in der Kindertagespflege beitragsfrei zu stellen. Dieser Möglichkeit ist der Landkreis Gifhorn nachgekommen und stellt die Kinder im Kindergartenalter in seinem Gebiet auch in der Kindertagespflege beitragsfrei. Diese Regelung gilt so lange, bis die Landesregierung die Kosten für die Freistellung übernimmt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe der entfallenen Elternbeiträge wird voraussichtlich für beide Spielkreise                  6.000 € p. a. nicht überschreiten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem jeweiligen Spielkreis. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bereits vorsorglich für den Haushalt 2019 angemeldet. Die Kosten für den Zeitraum August bis Dezember 2018 können aus dem Budget gedeckt werden.

 

 

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Anlage/n:

Keine

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