Vorlage - SGM/2018/197
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Beschlussvorschlag:
Für die öffentliche Einrichtung der Gemeindeverbindungsstraße Ettenbüttel-Bokelberge-Bäckerweg wird nach § 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Samtgemeinde Meinersen – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung
- Verbesserung der Fahrbahn
beschlossen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des vom Samtgemeinderat beschlossenen Bauprogramms wurde die Fahrbahn der Gemeindeverbindungsstraße Ettenbüttel-Bokelberge-Bäckerweg vom Ende der Ortslage Ettenbüttel bis zur Straßeneinmündung der Gemeindeverbindungsstraße „Bäckerweg“ ausgebaut. Diese Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung.
Da außer der Fahrbahn keine weiteren Teileinrichtungen hergestellt wurden, ist zur Refinanzierung der beitragsfähigen Ausbaukosten die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.
Zur Information der beteiligten Grundstückseigentümer wurde am 06.02.2017 eine Anliegerversammlung durchgeführt.
Beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig wurden Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) beantragt. Nach den Förderrichtlinien ergibt sich eine Zuwendung in Höhe von 53 % der Brutto-Ausbaukosten.
Da der Festsetzungsbescheid zur Fördersumme noch nicht vorliegt, ergibt sich aufgrund der in der Anliegerversammlung vorgestellten Zahlen folgende Übersicht:
Gesamtausbaukosten | 825.000,00 € |
abzüglich Zuwendung, 53 v.H. | - 437.250,00 € |
verbleibender Kostenaufwand | 387.750,00 € |
Bei gewidmeten Verbindungsstraßen sieht die aktuelle Straßenbaubeitragssatzung der Samtgemeinde Meinersen folgendes Verteilungsverhältnis vor:
Anteil Samtgemeinde, 70 v.H. 271.425,00 €
Anteil Anlieger, 30 v.H. 116.325,00 €
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist die abzurechnende Länge der Gemeindeverbindungsstraße dargestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Nach dem vorgenannten – in der Anliegerversammlung vorgestellten – Zahlenwerk ergibt sich für die Samtgemeinde Meinersen eine Einzahlung der Anlieger in Höhe von 116.325,00 €. Dieser Betrag wird sich nach Eingang des Festsetzungsbescheides zur Fördersumme noch verändern.
Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtung von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (nach den Zahlen der Anliegerversammlung = 4.653,00 €/Jahr; Berechnung: 116.325,00 € : 25 Jahre).
Anlage/n:
Lageplan mit Kennzeichnung der ausgebauten Gemeindeverbindungsstraße
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan (243 KB) |