Vorlage - MEI/2018/155  

Betreff: Annahme der Erbschaft des ehemaligen Bürgers Hans Pohl, Verteilung der Erbmasse
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
20.09.2018 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeinde Meinersen nimmt die Erbschaft an.

 

    Es wird der Verteilung von 27,5 % zu Gunsten der Gemeinde zugestimmt. Die

    Stiftung Jugend forscht e.V., Hamburg, erhält 72,5 % des Nachlasses.

 

2. Anfallende Rechtsberatungskosten werden außerplanmäßig bereitgestellt

 

 


Sachverhalt:

 

Herr Hans Pohl, verstorben am 30.05.2016, hat die Gemeinde Meinersen testamentarisch ohne daran geknüpfte Bedingungen bedacht. Zuletzt war Herr Pohl wohnhaft in Gifhorn. Es existieren zwei Testamente aus den Jahren 1999 und 2010. Im zweiten Testament wird erstmalig die Gemeinde Meinersen begünstigt, die Stiftung Jugend forscht e.V. ist bereits mit einem großen Anteil vorher bedacht gewesen.

 

Erbrechtlich sind verschiedene Aspekte zu beachten:

 

Der Wille des Erblassers ist nicht eindeutig zu erkennen. Die Stiftung erhält im ersten Testament ein Hausgrundstück, zum Erstellungsdatum des zweiten Testaments ist dieses der Gemeinde zugedacht. Die für die Quotierung des Erbanteils wesentliche Zuordnung des Wertpapierdepots wechselt ebenfalls. Durch die günstige Entwicklung der Geldanlagen in den Wertpapierdepots hat sich die Erbmasse im Laufe der Jahre ungemein positiv weiterentwickelt.

 

Die Interpretation der testamentarischen Lage durch die Gegenseite deckt sich nicht mit der Einschätzung der Verwaltung. Zum Zeitpunkt der Erstellung des zweiten Testaments (08.03.2010) lag keine exakte Bezifferung des Vermögens vor. Die bestmögliche nachträgliche Feststellung unsererseits kommt zu einer Verteilung von 32,6 % zu Gunsten der Gemeinde. Nach eingehender Abwägung mit RA Janssen, Kanzlei Appelhagen, ist ein für die Gemeinde Meinersen günstiger Kompromiss erarbeitet worden. Ausgehend von einer Bewertung der Gegenseite von 90% / 10% zu Gunsten der Stiftung bietet die Gegenseite als letztes nicht mehr veränderliches Angebot mittlerweile eine gütliche Einigung auf die Verteilung von 72,5% zu 27,5% an.

 

Der aufzuteilende Nachlass setzt sich aus Fondanteilen und Guthaben auf Bankkonten zusammen.

 

Mit den Buchwerten zum 31.12.2017 in den Fonds mit ca.               436.900 €

und auf Bankkonten mit ca.                 65.000 €

ergibt sich eine Summe von ca.               501.900 €

 

Nach der vorgeschlagen Quote würden ca. 138.000 Euro auf die Gemeinde entfallen.

 

Diese Beträge unterliegen jedoch täglichen Kursschwankungen und sollen nur die absoluten Zahlen und Quoten verständlich machen.

 

Der Unterschied in der Bewertung der Verteilung im Testament beläuft sich auf  5,1 %, damit ca. 25.600 Euro. Es ist nicht wirtschaftlich einen im Ergebnis ungewissen Rechtsstreit durchzuführen, da keine minimale Zuteilung zu Gunsten der Gemeinde existiert. Weiterhin fallen damit zusätzlich entstehende Rechtsverfolgungskosten und Gerichtskosten an. Bei einer gerichtlichen Festlegung ist es wahrscheinlich, da beide Seiten hier mit der Erbschaft bevorteilt werden, im besten Fall nur anteilig, eher jedoch vollständig, das jeder Seite ihre Kosten als eigene und verbleibende Kosten auferlegt werden. Bei einer einvernehmlichen Einigung würde die Abwicklung zeitnah umsetzbar sein.

 

In Absprache mit der Stiftung Jugend forscht e.V., Hamburg, würde eine zügige Abwicklung vereinbart werden. Grundsätzlich sind Kommunen verpflichtet, keine Depotwerte zu halten, sondern diese zeitnah im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Risikominimierung in Werte ohne Kursrisiko umzuwandeln.

 

Zur Abwicklung bestehen grundsätzlich zwei mögliche Vorgehensweisen:

 

-          Auflösung und Verwertung aller Depots, Auflösung aller Geldkonten und danach die Verteilung entsprechend der übereingekommen Quote

-          Feststellung des gesamten Wertes an einem Stichtag und Ausbezahlung der Gemeinde entsprechend der übereingekommen Quote

-           

Die zweite Variante würde aus dem gemeinsamen Gespräch bislang dem mehrheitlich Erbberechtigten entgegenkommen und wäre für die Gemeinde mit keinem finanziellen Nachteil verbunden.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gemeinde kann 138.000 Euro außerplanmäßig im Ergebnishaushalt vereinnahmen. Die Gemeinde ist steuerrechtlich begünstigt, es fällt keine Erbschaftsbesteuerung an. Die anfallenden Rechtsberatungskosten stellen damit verbundenen Aufwand dar und sind außerplanmäßig aus den Erträgen bereitzustellen.

 

 


Anlage/n:

keine

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