Vorlage - HIL/2018/097  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
08.10.2018 
7. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
16.10.2018 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
Finanzhaushalt  
Ergebnishaushalt  
Einzelposten Nachtrag  

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Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

 

§ 1

 

die bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
- Euro -

erhöht
um
- Euro -

vermindert
um
- Euro -

und damit der
Gesamtbetrag
des Haushaltsplans
einschließlich
der Nachtrags-
werte fest-
gesetzt auf
- Euro -

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

2.235.900

0

 0

2.235.900

ordentliche Aufwendungen

2.555.500

0

 4.600

2.550.900

außerordentliche Erträge

210.700

0

0

210.700

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

2.139.000

0

 0

2.139.000

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

2.330.600

0

4.600

2.326.000

Einzahlungen für Investitions-tätigkeit

703.400

0

 0

703.400

Auszahlungen für Investitions-
tätigkeit

1.968.500

137.000

0

2.105.500

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.265.100

137.000

 0

1.402.100

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

51.300

0

 0

51.300

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

4.107.500

 

 

4.193.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

4.350.400

 

 

4.431.500

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.265.100 € um 137.000 € erhöht und damit auf 1.402.100 € neu festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 210.000 € um 332.100 € erhöht und damit auf 542.100 € neu festgesetzt. 

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht verändert.

 

§ 6

Wird nicht verändert.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen. Die Maßnahme I 021554103 Neuherstellung Straße Sportweg ging mit einer Kostensteigerung von 137.000 Euro einher. In Ermangelung einer Festlegung durch den Rat (beispielsweise in der Haushaltssatzung) über eine Wertgrenze zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung muss dies im Einzelfall bewertet werden. Hier wird durch eine einzelne Maßnahme bereits eine zusätzliche Auszahlung von 5,9 %, gemessen an der Gesamtsumme der laufenden Verwaltungstätigkeit, verursacht.

 

Des Weiteren sind Positionen aufgrund neuer Sachstände auch in geringer Höhe aufgenommen worden. Zusätzlich wurde aufgrund neuer Erkenntnisse auch der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen angepasst.

 

Einzelne Erläuterungen finden sich in der beigefügten Übersicht des Nachtrages.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Festsetzung des Nachtrages.

 

 

 

 

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Anlage/n:

Finanzhaushalt

Ergebnishaushalt

Einzelposten Nachtrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Finanzhaushalt (81 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnishaushalt (78 KB)      
Anlage 4 3 Einzelposten Nachtrag (75 KB)      
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