Vorlage - HIL/2018/097
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
§ 1
| die bisherigen | erhöht | vermindert | und damit der |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge | 2.235.900 | 0 | 0 | 2.235.900 |
ordentliche Aufwendungen | 2.555.500 | 0 | 4.600 | 2.550.900 |
außerordentliche Erträge | 210.700 | 0 | 0 | 210.700 |
außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender | 2.139.000 | 0 | 0 | 2.139.000 |
Auszahlungen aus laufender | 2.330.600 | 0 | 4.600 | 2.326.000 |
Einzahlungen für Investitions-tätigkeit | 703.400 | 0 | 0 | 703.400 |
Auszahlungen für Investitions- | 1.968.500 | 137.000 | 0 | 2.105.500 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.265.100 | 137.000 | 0 | 1.402.100 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 51.300 | 0 | 0 | 51.300 |
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Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 4.107.500 |
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| 4.193.200 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 4.350.400 |
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| 4.431.500 |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.265.100 € um 137.000 € erhöht und damit auf 1.402.100 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 210.000 € um 332.100 € erhöht und damit auf 542.100 € neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht verändert.
§ 6
Wird nicht verändert.
Sachverhalt:
Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen. Die Maßnahme I 021554103 Neuherstellung Straße Sportweg ging mit einer Kostensteigerung von 137.000 Euro einher. In Ermangelung einer Festlegung durch den Rat (beispielsweise in der Haushaltssatzung) über eine Wertgrenze zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung muss dies im Einzelfall bewertet werden. Hier wird durch eine einzelne Maßnahme bereits eine zusätzliche Auszahlung von 5,9 %, gemessen an der Gesamtsumme der laufenden Verwaltungstätigkeit, verursacht.
Des Weiteren sind Positionen aufgrund neuer Sachstände auch in geringer Höhe aufgenommen worden. Zusätzlich wurde aufgrund neuer Erkenntnisse auch der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen angepasst.
Einzelne Erläuterungen finden sich in der beigefügten Übersicht des Nachtrages.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Festsetzung des Nachtrages.
Anlage/n:
Finanzhaushalt
Ergebnishaushalt
Einzelposten Nachtrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Finanzhaushalt (81 KB) | ||||
2 | Ergebnishaushalt (78 KB) | ||||
3 | Einzelposten Nachtrag (75 KB) |