Vorlage - HIL/2018/099
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Beschlussvorschlag:
Der Anpassung des Überlassungsvertrages zwischen der Gemeinde Hillerse und dem Trägerverein Haus der Vereine Hillerse e. V. wird zugestimmt.
Dem Trägerverein Haus der Vereine Hillerse e.V. wird ab dem Jahr 2019 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € für die Bewirtschaftung des Hauses der Vereine Hillerse gewährt und auf Antrag die Versicherungskosten (Haftpflicht) erstattet.
Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.08.2018 beantragt der Trägerverein Haus der Vereine Hillerse e.V. die Anpassung des Überlassungsvertrages vom 20.10.2015.
Für den Verein hat sich im Betrieb des Hauses der Vereine gezeigt, dass eine Bewirtschaftung ohne einen festen jährlichen Bewirtschaftungskostenzuschuss nicht möglich ist. Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge und die Nutzung durch die Vereine der Gemeinde Hillerse, der Gemeinde selbst sowie der Samtgemeinde erfolgt unentgeltlich. Beantragt wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.000,00 €.
Weiterhin wird beantragt, dass dem Verein die für erforderliche Versicherung (Haftpflicht) entstehenden Kosten erstattet werden. Im Jahr 2018 beliefen sich diese Kosten auf einen Betrag in Höhe von rd. 310,00 €.
Im Weiteren wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Einplanung entsprechender Mittel im Haushalt 2019 der Gemeinde Hillerse unter dem Produkt 5730100 ist bereits erfolgt. Der Betrag des Bewirtschaftungskostenzuschusses stellt keinen zusätzlichen Aufwand dar, es ist eine Umplanung innerhalb des Produktes erfolgt.
Anlage/n:
- Antrag des Vereins vom 21.08.2018
- Kassenbericht 2016 u. 2017
- Neufassung des Überlassungsvertrages
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag des Trägervereins HdV v. 21.08.2018 (581 KB) | ||||
4 | Überlassungsvertrag Neufassung (86 KB) |