Vorlage - MEI/2018/165
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Beschlussvorschlag:
Der Verein Flüchtlingshilfe Samtgemeinde Meinersen e. V. erhält keinen jährlichen Zuschuss für die Miet- und Nebenkosten für das Gebäude „Uhlenkamp 4“ in Meinersen.
Sachverhalt:
Es wird auf den beigefügten Antrag und den entsprechenden Anlagen des Vereins Flüchtlingshilfe Samtgemeinde Meinersen e. V. verwiesen, wonach ein jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000,00 € für Miet- und Nebenkosten für das Gebäude Uhlenkamp 4 in Meinersen beantragt wird. Ein gleichlautender Antrag wurde seitens des Vereins an die Samtgemeinde Meinersen gerichtet.
Inhaltlich plant der Flüchtlingshilfeverein Samtgemeinde Meinersen e. V. eine Neuausrichtung der Vereinstätigkeit. Danach soll die Zielgruppe der Geflüchteten um die Zielgruppe der sozial und kulturell Benachteiligten erweitert werden. Vor diesem Hintergrund sollen am Standort „Uhlenkamp 4“ in Meinersen eine Kleiderkammer für Bedürftige und ein Repair Cafe dauerhaft eingerichtet werden.
Diese Planung wird vom Grundsatz her positiv gesehen, allerdings ist zu beachten, dass hierdurch Doppelstrukturen geschaffen werden. In den Kleiderkammern in Müden (Aller) und in Leiferde besteht bereits ein entsprechendes Angebot, welches den gleichen Personenkreis anspricht und über ein gleichgelagertes Sortiment (Kinder-, Frauen- und Männerkleidung, etc.) verfügt. Darüber hinaus gibt es über das Mehrgenerationenhaus vielseitige, oft kostenfreie Angebote. Diese sind derart ausgerichtet, dass auch bedürftige Bürgerinnen und Bürger diese wahrnehmen können. Hinsichtlich des „Repair Cafes“ wird auf die vorhandene Fahrradwerkstatt des Mehrgenerationenhauses verwiesen. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger bereits handwerklich betätigen.
Die Antragstellung entspricht in formaler Hinsicht der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Vereinsförderung in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Meinersen. Unter einer zeitlichen Befristung kommt als Förderungsart hier Nr. 4. Buchstabe a) der vorgenannten Richtlinie in Betracht.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Zuschussgewährung nach der Richtlinie zwar möglich wäre, jedoch aufgrund der oben genannten Argumente nicht befürwortet wird. Weiterhin kann eine dauerhafte Bezuschussung aufgrund der stark belasteten Haushaltssituation der Gemeinde Meinersen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgeschlagen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen. Bisher sind diesbezüglich keine entsprechenden Mittel im Haushalt 2019 der Gemeinde Meinersen eingeplant.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Überplanmäßige Ausgabe / Außerplanmäßige Ausgabe | Nein |
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